Kritik an neuer Vereinbarung

Datenabfrage: CC Pharma warnt vor Kohlpharma Carolin Ciulli, 21.10.2021 10:47 Uhr

Berlin - 

Der Datenschutz spielt für Apotheken eine wichtige Rolle. Nicht nur die Daten von Kund:innen, sondern auch die der Betriebe selbst werden in der Regel nur anonymisiert an Dritte weitergegeben. CC Pharma warnt aktuell vor einer Abfrage des Wettbewerbers Kohlpharma. Der Marktführer will demnach bei den Apotheken unter anderem nicht anonymisierte Verkaufsdaten sowie Lagerstatistiken einsammeln. Inhaber:innen müssen die Vereinbarung aktiv widerrufen. Kohlpharma will die Vereinbarung nicht kommentieren.

Laut CC Pharma geht es um eine „Vereinbarung zur Datenübermittlung“ zwischen Apotheken und Kohlpharma. Bei der seit einigen Wochen vom Außendienst aktiv beworbenen Vereinbarung handele es sich um eine Auftrags-Datenverarbeitung, „die sämtliche Einkaufs-, Verkaufs-, Lagerstatistik- und Lieferantendaten in nicht anonymisierter Form, die im Rahmen eines Apothekenbetriebs von den Warenwirtschaftsrechnern ermittelt und gespeichert werden, beinhaltet“. Die Apothekendaten werden demnach täglich von einem externen Dienstleister – bei Awinta-Kunden ist es Noventi – ausgewertet und an Kohlpharma übermittelt.

Der Auftrag zur Datenübermittlung ist der Vereinbarung zufolge „bis auf Widerruf gültig“. Kohlpharma will dem Schreiben zufolge mit den geschäftsbezogenen und einkaufsrelevanten Daten die Grundlage für eine „abverkaufsorientierte permanente Sortimentsoptimierung sowie eine Potentialanalyse im Hinblick auf das Sortiment“ schaffen. Kunden- und Mitarbeiterdaten seien von der Erhebung und Verarbeitung ausgenommen. Die Daten würden fünf Jahre nach der letzten Eintragung gelöscht, heißt es weiter.

CC Pharma-Geschäftsführer Dr. Manfred Ziegler warnt Apotheken vor einer Unterschrift. Auch wenn die Datenabfrage ganz offen und transparent angekündigt werde, gebe es sicherlich Pharmazeut:innen, die die Tragweite übersähen. „Es mag ja legal und datenschutzkonform sein, was hier Apotheken und Kohlpharma miteinander unterzeichnen. Aber sind solche Methoden noch wettbewerbskonform?“ Mit der Vereinbarung sei „eine Grenze des guten Anstands im Umgang miteinander überschritten.“

Kohlpharma würde damit auf legalem Weg „Einblick in die Warenwirtschaftssysteme von Apotheken“ erhalten und „kann damit natürlich einsehen, bei wem die Apotheken zu welchen Konditionen welche Präparate bestellen“. Ziegler kann laut eigenem Bekunden Apotheker:innen nicht verstehen, die sich auf eine solche Vereinbarung einlassen: „Damit öffne ich doch einem von vielen Lieferanten Einblicke in mein ganz individuelles Geschäftsmodell.“

Zwar würden laut Vereinbarung die Daten nicht dauerhaft gespeichert. Dafür erlaube der Vertrag eine regelmäßige tägliche Auswertung – auch von Daten aus einem Zeitraum, der zwei Kalendermonate zurückliegt. Der Fall solle „wettbewerbsrechtlich geprüft werden“, fordert Ziegler. Hintergrund für die Datenabfrage könnte der angespannte Reimportmarkt sein. Im vergangenen Jahr sei das Geschäft insgesamt eher rückläufig gewesen, so Ziegler. Das treffe natürlich auch den Marktführer.

Kohlpharma will sich zur Vereinbarung nicht äußern: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu jeglichen Inhalten von Kundenbeziehungen nicht äußern können“, sagt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Das saarländische Unternehmen erwirtschaftete 2019 einen Jahresumsatz von rund 660 Millionen Euro und kommt aktuell auf einen Marktanteil von knapp 44 Prozent im Apothekendirektgeschäft. Dahinter rangieren mit Abstand Orifarm (15 Prozent), Emra/MPA Pharma und Axicorp/Dermapharm (beide knapp 10 Prozent) sowie Eurim (6 Prozent). CC Pharma kommt auf einen Marktanteil von 4 Prozent.