AfD-Anfrage

BMG: AvP-Insolvenz gefährdet Versorgung nicht Lothar Klein, 03.11.2020 10:31 Uhr

AfD-Anfrage: Die Bundesregierung sieht die Arzneimittelversorgung in Folge der AvP-Insolvenz aktuell nicht gefährdet. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Bundesregierung sieht die Arzneimittelversorgung in Deutschland in Folge der AvP-Insolvenz aktuell nicht gefährdet. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage der AfD hervor. Darin verweist die Bundesregierung auf die KfW-Überbrückungskredite und schildert die Abläufe in den letzten Geschäftstagen vor der Insolvenz. Entgegen der Anweisung des BaFin-Sonderbevollmächtigen wurden von der bereits abgesetzten AvP-Geschäftsführung noch Auszahlungen getätigt.

„Die Auswirkungen der Insolvenz der AvP Deutschland GmbH (AvP) auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung können derzeit nicht abgeschätzt werden. Nach bisherigen Kenntnissen sind keine Einschränkungen der Versorgung bekannt“, lautet die Antwort der Bundesregierung. Die Insolvenz beruhe unmittelbar auf einer außerordentlichen Kündigung der für den Geschäftsbetrieb notwendigen Kreditlinien durch die refinanzierenden Banken zum 4. September. Hintergrund für die Kündigung der Kreditlinien sei ein „Vertrauensverlust der Banken infolge des Bekanntwerdens von Defiziten in der Geschäftsorganisation und Hinweisen auf dubiose Handlungen eines ehemaligen Geschäftsleiters“.

Als beaufsichtigtes Institut sei bei AvP die Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen gewesen. Dies beinhalte über die handelsrechtliche Prüfung der Rechnungslegung hinaus die speziellen aufsichtsrechtlichen Prüffelder, die durch die Prüfungsberichtsverordnung bestimmt seien. Die Deutsche Bundesbank werte die Prüfungsberichte der Institute im Auftrag der BaFin aus und nehme eine Risikoklassifizierung vor. Auf Grundlage der Prüfungsberichte und der Auswertungen der Bundesbank trete die BaFin erforderlichenfalls an die Institute heran und ergreife gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen, erläutert die Bundesregierung in ihre Antwort.

Bei AvP sei zuletzt im Juli ein „anlassbezogenes Aufsichtsgespräch“ geführt worden. Nach Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten am 5. September sei die BaFin ab 7. September in einen „engen Informationsaustausch“ eingetreten. „Nachdem die BaFin hierdurch von drohenden akuten Zahlungsschwierigkeiten Kenntnis erlangt hatte, wies sie die damalige AvP-Geschäftsleitung am 10. September 2020 an, keine gläubigerschädlichen Auszahlungen mehr zu tätigen. Nachdem es trotz ihrer Anweisungen zu Auszahlungen bei der AvP gekommen war, setzte die BaFin am 14. September 2020 einen sogenannten ‚starken‘ Sonderbeauftragten nach § 45c Kreditwesengesetz ein, der noch am selben Tag die Geschäftsleitung bei AvP übernahm und bereits am 15. September 2020 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt hat“, stellt die Bundesregierung die zeitlichen Abläufe dar.

Ob die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen ergreift, um künftig die Kundengeldabsicherung bei dezentralen Abrechnungsfirmen zu verbessern, ist noch nicht klar: „Die Analyse der Geschehnisse, die zur Insolvenz der AvP geführt haben, ist noch nicht abgeschlossen.“ Stattdessen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage auf die Überbrückungskredite: „Für Apotheken besteht grundsätzlich die Möglichkeit, unterstützende Liquiditätshilfen im Rahmen des bestehenden Sonderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-, einschließlich des KfW-Schnellkredits, in Anspruch zu nehmen.“

In einer weiteren Anfrage will die FDP weitere Details über das AvP-Insolvenzverfahren. Im Zentrum der Anfrage steht die Rolle und das mögliche Versagen der BaFin. Die FDP fragt zudem nach den strafrechtlichen Konsequenzen. Die Antworten liegen noch nicht vor.