Videosprechstunde

BKK und IKK: Mit Telemedizin gegen Corona APOTHEKE ADHOC, 07.04.2020 14:37 Uhr

Telemedizin: BKK und IKK forcieren die Videosprechstunde, um Corona-Infektionen zu verhindern. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In der Corona-Krise setzten Betriebs- und Innungskrankenkassen verstärkt auf Telemedizin. Dafür erhalten die angeschlossenen Hausärzte ein Extra-Honorar. Die Telesprechstunden nutzen können circa 7,6 Millionen Versicherte von 41 BKKen und IKKen. „Hausärzte gehen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) angesichts der Corona-Pandemie neue Wege, um die Ansteckungsgefahr in Arztpraxen soweit wie möglich zu verringern“, heißt es dazu in einer Mitteilung der GWQ Service Plus.

Alle Hausärzte, die an dem Hausarzt+ Vertrag zur besonderen Hausärztlichen Versorgung (HzV) teilnehmen, werden danach zusätzlich honoriert, wenn sie die Möglichkeit von Videosprechstunden vorhalten. Gerade in der HzV sei der Anteil der Versicherten, die zu Risikogruppen zählen, besonders hoch. Jeder unnötige Kontakt vor Ort in der Praxis sollte vermieden werden. Dem HzV-Vertrag der GWQ ServicePlus sind nach eigenen Angaben 5450 Hausärzten in 13 Bundesländern angeschlossen.

Durch den finanziellen Anreiz für den Einsatz von Telemedizin könne die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten werden, heißt es in der Mitteilung. Denn der Verzicht auf persönliche Besuche in der Praxis schütze neben den Versicherten auch das Personal in der Arztpraxis vor Ansteckungen. Durch Videosprechstunden könnten sich Patienten nun per Computerbildschirm mit ihrem Hausarzt beraten, statt als potenzielle Virusträger das Praxispersonal und andere Patienten zu gefährden – oder selbst durch Virusträger im Wartezimmer gefährdet zu werden.

Auch für Überweisungen, Folgerezepte oder Krankschreibungen solle der Patient nicht unnötig in die Praxis kommen. Darum würden Portokosten für den Versand an den Patienten von Verordnungen, AU-Bescheinigungen sowie Überweisungen von den beteiligten Krankenkassen bis zum 30. Juni übernommen und die Erstattung erfolge direkt über die Abrechnung des Arztes. In solchen Fällen könne auch auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte verzichtet werden. Der Arzt dürfe die Daten seinen Akten entnehmen.

„Die Hausärzte entscheiden selbst, ob und wem sie die Videosprechstunden anbieten“, so die Mitteilung weiter. Die technischen und organisatorischen Hürden dafür seien niedrig: Wenn Patient und Arzt am kostenlosen Hausarzt+ -Programm der GWQ teilnehmen, benötigen beide einen internetfähigen Computer. Der Hausarzt muss aus Gründen der Datensicherheit ein zertifiziertes Videosystem nutzen. Die Patienten erhalten einen Code, mit dem sie sich zum festgelegten Termin für die Videosprechstunde einwählen können.