Herstellerabschlag

Apotheker entkommen Inkasso-Streit Alexander Müller, 17.11.2015 15:24 Uhr

Berlin - 

Der Herstellerrabatt sorgt immer wieder für Ärger im Dreiecksverhältnis zwischen Pharmaunternehmen, Rechenzentrum und Apotheke. Diesmal waren sich die Firmen Roxall und AvP über die Zahlung einer Monatsrechnung uneins. Nachdem das private Rechenzentrum angekündigt hatte, die Apotheken zu belasten, lenkte der Hersteller ein.

Weil es Unstimmigkeiten über ein Präparat gab, zahlte Roxall die komplette Rechnung für August 2014 nicht. Seitdem wird über den Betrag von insgesamt 160.000 Euro gestritten, jede Seite hat ihre Version der Geschichte.

Roxall-Geschäftsführer Cem Gegin zufolge hatte AvP ein Präparat zur Desensibilisierung abgerechnet, das die Apotheke aber storniert hatte. Weil die Mittel individuell angefertigt werden, die Rezepte aber sofort in die Abrechnung gehen, bekommt der Hersteller die Rechnung Gegin zufolge oft schon vor der Auslieferung. Roxall zahlte die Monatsrechnung nicht und forderte eine neue Aufstellung. Darauf habe AvP aber nicht reagiert, so Gegin.

Beim Rechenzentrum klingt das anders: Hier ist dagegen von einem „intensiv geführten Schriftverkehr“ und „unberechtigten Einsprüchen gegen unsere Rechnungen“ die Rede. Roxall habe die Zahlung hinausgezögert und sei mit der Rechnung für den August vollständig in Rückstand, schrieb das Rechenzentrum in der vergangenen Woche an die eigenen Kunden. Alle Bemühungen im direkten Kontakt mit dem Hersteller seien gescheitert.

AvP erhöhte damit den Druck auf den Hersteller: „Wir sehen uns nunmehr gezwungen, diese ausstehende Forderung an Sie zurück zu belasten“, kündigte AvP gegenüber den Apotheken an. Auch andere Rechenzentren hätten sich in der Vergangenheit schon zu diesem Schritt entschlossen. Mit der November-Abrechnung werde AvP die Rückbelastung vornehmen, sollte Roxall nicht bis zum 4. Dezember bezahlen, so die Ankündigung.

Mittlerweile hat man sich verständigt: Roxall will die Rechnung nach eigenen Angaben nun begleichen. Apotheken würden nicht belastet werden, heißt es beim Hersteller. Zu der Rechnung habe es einfach noch Klärungsbedarf gegeben.

Gegin moniert, dass es bei der Abrechnung öfter zu Fehlern komme. Zum Teil würden Rezepte zwei- oder dreimal berechnet oder stornierte Bestellungen in Rechnung gestellt. Mehrfach habe er die Rechenzentren auch bereits gebeten, die Rechnungen erst nach Auslieferung der Ware zu stellen. „Wir sind so eine Art Bank für die Rechenzentren“, so Gegin.

Da die Mittel zur Desensibilisierung recht hochpreisig sind, fällt laut Gegin bei Roxall bei jedem Fehler ein dreistelliger Betrag zu Unrecht an – wegen Preismoratorium und Herstellerabschlag. „Alles was wir wollen, ist eine korrekte Rechnung“, so Gegin. Die Apotheken würden es schließlich auch nicht hinnehmen, wenn ihnen der Hersteller eine Packung zu viel in Rechnung stellen würde.

Roxall und die Schwesterfirma Dr. Beckmann (Anapen) hat sich allerdings auch schon mit anderen Rechenzentren um den Herstellerabschlag gestritten. Das NARZ wäre mit Roxall 2013 sogar beinahe vor Gericht gelandet. Schließlich einigte man sich aber auch in diesem Fall.

Auch im vergangenen Jahr gab es Zwist zwischen NARZ und Roxall, diesmal wegen vermeintlich fehlender Abgabedaten bei der Abrechnung. Aktuell gebe es aber keine Probleme, heißt es beim NARZ. Allgemein gebe es bei Roxall jedoch weniger Verständnis für die Rolle der Rechenzentren. Diese könnten schließlich nur abrechnen, was auf den Rezepten stehe.