Apotheker haben Probleme bei Kreditübertragung

Apobank digitalisiert Kreditunterlagen – und vernichtet Originale

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Berlin -

Wer einen größeren Kredit oder Teile davon von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) zu einem anderen Geldhaus umlagern will, sollte sich wohl vorab zum Verbleib seiner Unterlagen erkundigen. Ein Apothekerehepaar aus Berlin musste beim Versuch, einen Kredit abzutreten, feststellen, dass die Apobank ein entscheidendes Dokument digitalisiert hatte – an sich kein Problem, aber sie hatte das Original vernichtet, ohne ihm Bescheid zu sagen.

Eigentlich ist es ein Vorgang, von dem man als Kunde nichts mitbekommt: Eine Grundschuld wird auf einen neuen Kreditgeber übertragen und die notwendigen Dokumente im Hintergrund zwischen beiden Banken ausgetauscht. Bei einem Apothekerehepaar aus Berlin lief es allerdings etwas komplizierter. Nicht mehr lange und sie haben ihr Haus abbezahlt, für die letzten Rückzahlungen hatten sie sich eine neue Bank gesucht. „Uns war klar, dass die Apobank da bei den Konditionen nicht mit anderen Banken mithalten kann, also war es naheliegend, sich umzuschauen, was es sonst noch im Markt gibt.“

Sie wurden fündig und schlossen den Vertrag mit einer neuen Bank. Was dann passiert, ist eigentlich ein Routineprozess: Es wird vereinbart, dass die Grundschuld vom alten auf den neuen Kreditgeber übertragen wird, und dazu die Grundschuldbestellungsurkunde dem neuen Kreditgeber überlassen. Doch das konnte die Apobank nicht, zumindest nicht ganz: Denn als die neue Bank nach einer vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde fragte, stellte sich heraus, dass die Apobank ihre Urkunde digitalisiert und das Original vernichtet hatte, ohne dem Paar Bescheid zu geben. „Wir möchten Sie daher bitten, die Kopie dieser Urkunde zu akzeptieren“, heißt es in einem Schreiben der Apobank.

Das neue Kreditinstitut wollte sich allerdings nicht mit einer digitalisierten Version abfinden und verlangte das Original. Nach Darstellung der beiden Kunden begann damit tagelanger Stress: Sie versuchten, die Kreditabteilung der Apobank zu erreichen und die Sache zu klären. „Aber das hat nicht funktioniert, an die Kreditabteilung kommt man als Kunde nicht ran. Ansprechpartner ist immer nur der jeweilige Berater“, erzählt der Ehemann. Doch der Kundeberater sei genauso perplex gewesen. „Meinen Berater muss ich in Schutz nehmen. Er war genauso konsterniert über den Vorgang wie ich, konnte aber offensichtlich auch nicht viel machen.“

Also standen die beiden zwischen den Stühlen: Die neue Bank wollte ein Dokument, das die Apobank ihr nicht mehr überreichen konnte. Er versuchte zu vermitteln, biss nach eigener Darstellung aber auf Granit. „Die Apobank sagte, es würde reichen, wenn die neue Bank im Grundbuch steht. Wenn sie eine Originalurkunde braucht, solle ich mich selbst kümmern“, erzählt er. „Diese Haltung fand ich absolut daneben. Die Apobank hatte doch damals auch darauf bestanden, sich alle Dokumente im Original schicken zu lassen. Meine Fragen wurden kaum beantwortet und ein klärendes Gespräch zu dem Vorgang ist bis heute nicht zustande gekommen. Ich habe dann gesagt, dass ich ihnen zwei Wochen gebe und sonst zum Anwalt gehe.“

Doch so lange brauchte es dann nicht mehr, das Problem sei letztlich durch das Entgegenkommen der neuen Bank gelöst worden. „Die haben sich schließlich mit der Fotokopie zufriedengegeben, aber wahrscheinlich nur, weil der noch abzuzahlende Rest des Hauses im Vergleich zum Gesamtwert so gering war. Das ist aber nicht der übliche Weg, andere Banken hätten darauf bestanden – allein schon, weil vor Gericht ausschließlich eine beglaubigte Kopie gültig ist.“

Auch das ist kein unüberwindbares Hindernis, schließlich kann man beim Notar eine neue beglaubigte Urkunde anfertigen lassen. Doch das sei nicht nur mit einem zusätzlichen Aufwand, sondern auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die Apobank weist das zurück. Vollstreckbare Grundbuchbestellungsurkunden würden in der Regel vom Kunden nicht eingefordert, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. „Wenn diese in früheren Zeiten an uns übermittelt wurden und heute in Einzelfällen nicht mehr auffindbar sind, dann ist die Ausstellung einer neuen Urkunde durch einen Notar ohne Weiteres und zeitnah möglich. Etwaige zusätzliche Kosten hierfür erstattet selbstverständlich die Bank.“

Das bestreiten die beiden Berliner auch gar nicht. „Auf Rückfrage wurde mir auch angeboten, gegebenenfalls anfallende Kosten zu erstatten“, sagt der Ehemann. Aber darum gehe es ihm gar nicht. „Gegen das Digitalisieren von Dokumenten ist erst einmal nicht viel einzuwenden, natürlich hat die Apobank das Recht, das zu tun. Aber es kann nicht sein, dass ein Dokument, das ich der Bank zu treuen Händen überlassen habe, vernichtet wird, ohne dass die Bank mich darüber informiert“, klagt er. „Ich finde, die Apobank sollte ihren Kunden von vornherein erklären, welche amts- und gerichtsrelevanten Dokumente sie vernichtet.“ Die Frage, welche Dokumente oder Dokumentenklassen das konkret sind, ließ die Apobank jedoch auf Anfrage unbeantwortet.

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