Der neu formulierte Anspruch des Patienten, dass sein Arzt Daten in die elektronische Patientenakte einträgt, ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes ebenfalls richtig: „Die Patienten haben künftig ein Recht darauf, dass die Ärzte ihre Akte befüllen. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Das Einspielen der Daten in die Akte wird weitgehend automatisiert und standardisiert über die Software der Ärzte laufen“, so Litsch.
Auch der im PDSG vorgesehene Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) durch die Gematik und die Anbindung weiterer Akteure wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegeeinrichtungen wird vom AOK-Bundesverband begrüßt: „Die Vernetzung aller Akteure, die wir auch mit unserem Digitalen Gesundheitsnetzwerk verfolgen, ist der richtige Weg“, betont Litsch. Bevor der weitere Ausbau der Telematik-Infrastruktur angegangen werde, sollte die TI aber auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Mit der heutigen Hardware-basierten Infrastruktur würden unverhältnismäßig hohe Technikkosten entstehen. Bereits bis heute seien etwa zwei Milliarden Euro in den Ausbau der TI geflossen, die allein der Beitragszahler tragen müsse. Aus Sicht der AOK müsse schnell eine Alternative zu den Hardware-Konnektoren entwickelt werden, bevor die Telematik-Infrastruktur weiter ausgerollt wird. „Das kann man mit einer Software-basierten Lösung viel besser und effizienter hinbekommen“, so Litsch.
Die Einführung eines „feingranularen Berechtigungsmanagements“ in der elektronischen Patientenakte ab dem 1. Januar 2022 ist aus Sicht der AOK ebenfalls ein richtiger Schritt, mit dem Versicherte künftig den Zugriff für Leistungserbringer auf einzelne Dokumente in der elektronischen Patientenakte ermöglichen oder entziehen können. „Es wäre allerdings gut gewesen, wenn das differenzierte Berechtigungsmanagement bereits zur Einführung der ePA 2021 gegolten hätte. Jetzt müssen wir in einer Übergangszeit mit zwei Konzepten arbeiten und haben höhere Aufwände bei der Umsetzung“, kritisiert der AOK-Vorstand. Immerhin werde mit dem feingranularen Berechtigungsmanagement die vollständige Datensouveränität des Patienten gewährleistet.
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