Schnittstelle zwischen Schwangeren und Apotheke

Hebammen in der Apotheke: Was darf ohne Rezept abgegeben werden?

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Berlin -

Am 5. Mai findet jährlich weltweit der internationale Hebammentag statt. Er wird genutzt, um auf bestehende Versorgungsdefizite hinzuweisen und um auf den Beruf aufmerksam zu machen. In den vergangenen Jahren hat der Hebammenberuf einige Änderungen durchlaufen. In der Apotheke stellen Hebammen häufig ein wertvolles Bindeglied zu den schwangeren Frauen dar – bei der Beratung gibt es jedoch einiges zu beachten.

Hebamme zu sein bedeutet weitaus mehr als „nur“ Kinder auf die Welt zu bringen und den Schwangeren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Denn die Hebamme gilt neben dem Gynäkologen als wichtigste Ansprechpartnerin, wenn es um Schwangerschaft, Geburtsgeschehen und Wochenbett geht. Hebammen können vor allem freiberuflich oder in Kliniken arbeiten. Die Arbeitszeiten sind dabei meist im Schichtbetrieb geregelt, oft ist jedoch auch Spontanität gefragt – denn Kinder werden 24/7 geboren. Männliche Hebammen werden übrigens Entbindungspfleger genannt, insgesamt sind sie jedoch selten, da Frauen den Beruf dominieren.

Erst im vergangenen Jahr wurde die Ausbildung reformiert: Angehende Hebammen müssen seitdem ein Studium absolvieren – eine einfache Ausbildung ist nicht mehr ausreichend. Den Studiengang Bachelor of Science of Midwifery gibt es bereits seit 2013. Die Reform soll den Beruf attraktiver machen und die Qualität der Ausbildung erhöhen. Ein Studienabschluss ermögliche, aktuelle Forschungserkenntnisse in die Betreuung einfließen zu lassen, erklärte Melita Grieshop, Professorin für Hebammenwissenschaften und Leiterin des Studiengangs Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB).

Dabei häufen sich Berichte über Schwangere, die nur schwierig eine Hebamme finden. Denn der Hebammenberuf ist für viele nicht sonderlich attraktiv: Unter anderem werde die Bezahlung der hohen Verantwortung nicht gerecht, kritisiert auch der Deutsche Hebammenverband. In Bayern erhalten Hebammen auf Antrag mittlerweile eine Niederlassungsprämie, um einen Anreiz zu schaffen.

Am diesjährigen Welthebammentag macht der Verband daher erneut auf die Missstände aufmerksam. Unter dem Motto „Investiert in Hebammen!“ soll außerdem auf unattraktive Arbeitsbedingungen, dringend notwendige Nachbesserungen bei der Akademisierung der Hebammenausbildung und zu wenig Studienplätze aufmerksam gemacht werden.

Im Podcast EXPERTISE.A informiert die leitende Hebamme Kathrin Tolle-Radigk über ihren Alltag und wie sich der Beruf der Hebamme im Laufe der Zeit verändert hat. Außerdem gibt sie Tipps für die Offizin. Jetzt reinhören!

Die Hebamme in der Apotheke

In der Apotheke sind Hebammen oft eine wichtige Schnittstelle zur Schwangeren. Meist werden vor allem homöopathische Arzneimittel oder Phytopharmaka verlangt, oft spielen auch Pflegeprodukte für Mutter und Kind eine Rolle. Doch auch einige wenige rezeptpflichtige Wirkstoffe dürfen ohne Rezept an Hebammen abgegeben werden – sofern sich das Apothekenpersonal Gewissheit über den Berufsstand verschaffen kann. Rezepte dürfen Hebammen nicht ausstellen. Die erworbenen Arzneimittel dienen lediglich zur Bevorratung für den Bedarfsfall bei einer selbstständigen Tätigkeit.

Der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zufolge dürfen Hebammen und Entbindungspfleger vier Wirkstoffe ohne ärztliche Verordnung erhalten: Fenoterol, Lidocain, Methylergometrin und Oxytocin. Das β2-Sympathomimetikum Fenoterol darf diese Kundengruppe zur Hemmung vorzeitiger Wehen (Notfalltokolyse) in Zubereitungen von 25 µg zur Auflösung in 4 ml Infusionslösung zur langsamen Bolusinjektion in einer Packungsgröße von bis zu fünf Ampullen ohne Rezept erhalten.

Das Lokalanästhetikum Lidocain in Form einer subkutanen und intramuskulären Infiltrationsanästhesie dürfen sie zur Durchführung von Dammschnitten und zum Nähen von Dammschnitten und Dammrissen im Rahmen der Geburt in einer Konzentration von bis zu 1 Prozent, einer Einzeldosis von bis zu 10 ml und einer Menge von bis zu 10 ml je Ampulle bekommen.

Weiterhin darf Methylergometrin zur Anwendung bei Nachgeburtsblutungen in einer Konzentration bis zu 0,3 mg/ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml zur Abgabe an Hebammen und Entbindungspfleger für den Praxisbedarf abgegeben werden. Oxytocin darf diese Berufsgruppe ebenfalls zur Anwendung bei Nachgeburtsblutungen allerdings in einer Konzentration bis zu 10 I.E./ml und einer Einzeldosis bis zu 1 ml ohne Rezept erwerben.

 

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