Geburtsurkunde, Krankenkasse & Co. – An alles gedacht? APOTHEKE ADHOC, 30.10.2019 12:15 Uhr
Berlin - Wenn man in den letzten Zügen der Schwangerschaft ist und der Termin zur Geburt bereits zum Greifen nah ist, will man natürlich an alles gedacht haben. Neben der Ausstattung für das Baby sollten auch Behördengänge und andere organisatorische Dinge nicht vergessen werden. Folgendes sollte bedacht werden, bis das kleine Wunder da ist.
Zu den ersten Vorkehrungen, spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Starttermin der Elternzeit, sollte diese mit dem Arbeitgeber kommuniziert und geklärt sein. Das sollte am besten in Form eines schriftlichen Antrags mit Angabe zur Dauer der Elternzeit erfolgen. Hier gilt aber: Je früher desto besser – zum einen für den Arbeitgeber, da dieser besser planen kann. Aber auch für die werdenden Eltern bedeutet das einen Punkt weniger auf der To Do- Liste.
Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte sich um die Beantragung von Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse gekümmert werden. Dazu ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft oder, je nach Zeitpunkt, die Geburtsurkunde des Kindes ausreichend.
Stichwort Geburtsurkunde: Diese wird im Standesamt des Geburtsortes erstellt. Die Anmeldung dafür geschieht in der Regel bereits im Krankenhaus in einem Zeitraum von circa einer Woche. Die dafür benötigten Unterlagen sind Personalausweis oder Pass der Mutter und die Geburtsbescheinigung von der Klinik. Die Anforderungen unterscheiden sich insoweit, ob das Elternpaar verheiratet ist oder nicht: Bei Vermählten werden die Geburtsurkunden sowie die Heiratsurkunde gebraucht. Bei einem unverheirateten Paar sind die Geburtsurkunde der Mutter sowie die Vaterschaftserkennung von Nöten. Die Anerkennung der Vaterschaft wird beim Standes- oder Jugendamt beantragt. Möglich ist das vor und nach der Geburt. Notwendig ist hier die Zustimmung der Mutter in schriftlicher Form.
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