Österreich

OTC bei dm: Dritter Anlauf nach dem Sommer

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Berlin -

dm will in wenigen Monaten einen dritten Anlauf starten, OTC-Medikamente in ihre österreichischen Filialen zu bringen. Und diesmal will die Drogeriekette die Verfassungsrichter dazu bringen, eine inhaltliche Entscheidung zu fällen. Denn die bisherigen Vorstöße sind bereits an formalen Fehlern gescheitert.

Die Drogeriekette gibt trotz mehrerer Rückschläge ihren Plan, künftig rezeptfreie Medikamente verkaufen zu dürfen, nicht auf. Bereits zu Jahresbeginn war klar, dass dm einen dritten Vorstoß starten will. Es ging nur noch darum, wann der Konzern erneut vor das Österreichische Verfassungsgericht (VfGH) zieht. Nun erklärte ein Sprecher auf Anfrage des Volksblattes, dass man an einem neuen Antrag arbeite und diesen voraussichtlich nach dem Sommer einbringen wolle. Zu den Gründen für die längere Vorlaufzeit hielt er sich bedeckt.

Doch offenbar will sich dm nicht erneut die Blöße geben, aus formalen Gründen zu scheitern, bevor die Verfassungsrichter in der Sache entscheiden können. Laut Bericht kündigte der Konzernsprecher an, dass derzeit unterschiedliche Varianten geprüft würden, um zum Ziel zu kommen. Denn diesmal soll eine inhaltliche Entscheidung des Verfassungsgerichts her.

Die Drogeriemarktkette versucht seit Längerem, die gesetzlichen Bestimmungen zu kippen, die in Österreich einen „Apothekenvorbehalt“ für rezeptfreie Arzneimittel festschreiben. Nicht weniger als Arzneimittelgesetz (AMG), Apothekengesetz (ApG) und Apothekenbetriebsordnung sowie verschiedene andere Vorschriften will dm außer Kraft setzen lassen.

Beim bislang letzten Versuch wurde das Anliegen allerdings wegen seiner unkonkreten Ausformulierung gerügt und zurückgewiesen. Zu pauschal waren die Begründungen, warum man die bestehenden Gesetzeslage verändern wollte. Der Anfechtungsumfang sei nicht richtig abgegrenzt und viel zu weit gefasst, kritisierte der VfGH. Gerade wenn verschiedene Gesetze bekämpft würden, müssten die jeweiligen Bedenken zugeordnet werden, heißt es im Urteil. Jedenfalls könne es nicht Aufgabe des VfGH sein, diese Zuordnung selbst vorzunehmen, pauschal vorgetragene Bedenken einzelnen Bestimmungen zuzuordnen und so das Vorbringen – anstelle der Partei – anhand eigener Überlegungen zu präzisieren.

Bereits ein Jahr zuvor war die Drogeriekette beim selben Gericht gescheitert, weil im Antrag die falschen Paragrafen angegriffen worden waren. Nur diese Passagen aufzuheben, würde das Apothekenmonopol nicht beseitigen, entschieden die Verfassungsrichter im Herbst 2016.

Würde das Verbot aufgehoben, will dm die Medikamente im Schnitt um 20 bis 30 Prozent billiger anbieten. Dem widerspricht Thomas Czypionka. Der Gesundheitsökonom hat für das Wiener Institut für Höhere Studien (IHS) ein Gutachten zu den möglichen Folgen einer Liberalisierung geschrieben, in dem auch die Erfahrungen anderer Länder evaluiert wurden. So hatten Dänemark, Norwegen, Schweden und die Niederlande die OTC-Märkte in den letzten Jahren dereguliert. Günstiger sei dadurch kaum etwas geworden. Ein Apothekensterben sei allerdings ebenfalls nicht zu erwarten.

Apotheker kritisieren dagegen die rein wirtschaftliche Betrachtung der Folgen einer Liberalisierung. Auch ihrer Sicht muss bei den Überlegungen auch berücksichtigt werden, dass nur in Apotheken die gesetzlich vorgeschriebene Beratung und damit die notwendige Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden kann.

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