Österreich

Aufsicht zufrieden mit Versandapotheken Eugenie Ankowitsch, 03.11.2016 18:12 Uhr

Berlin - 

Versandapotheken sind seit etwas mehr als einem Jahr auch in Österreich erlaubt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat den Webauftritt der Anbieter überprüft und kaum Mängel festgestellt.

Insgesamt standen 32 Webshops auf dem Prüfstand. 25 wiesen keinerlei Mängel oder Auffälligkeiten auf. Sechs Apotheken hätten den von ihnen angekündigten Onlineversand trotz Registrierung zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in Betrieb genommen. Lediglich eine der gelisteten Versandapotheken habe das Sicherheitslogo zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht integriert. „Festgestellte Mängel wurden auf Hinweis des BASG zeitnah behoben“, versicherte die Aufsichtsbehörde.

Seit Mitte 2015 dürfen österreichische Apotheken rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen. Bestimmte obligatorische Hinweise sollen es dem Konsumenten ermöglichen, die Rechtmäßigkeit des Internethändlers zu überprüfen. Dazu gehört beispielsweise das EU-einheitliche Logo für Internetapotheken. Wird das Logo angeklickt, führt es die Kunden auf die Homepage des BASG, wo die Liste der registrierten Versandapotheken hinterlegt ist, und die auch zusätzliche Informationen wie den Namen des Betreibers, die Adresse sowie einen Weblink auf den betreffenden Webshop enthält. So solle ausgeschlossen werden, dass Patienten Opfer von Anbietern illegaler oder gefälschter Arzneimittel werden, so BASG.

Wer in Österreich OTC-Arzneimittel online vertreiben will, muss neben der Registrierung beim BASG und dem Sicherheitslogo eine ganze Reihe weiterer Auflagen erfüllen. In der Fernabsatz-Verordnung ist festgelegt, dass hinter jeder Onlineapotheke eine real existierende österreichische Apotheke stehen muss. Außerdem muss eine Aufsicht durch einen Apotheker gewährleistet sein. Obligatorisch sind außerdem eine Qualitätssicherung, ein Qualitätsmanagement sowie eine kostenlose telefonische Beratung. Der Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln ist in Österreich verboten.