Wenn ein E-Rezept im Apothekensystem eingeht, sendet der Apotheker zunächst eine Bestätigungsnachricht, dass er das Rezept erhalten hat. Dem Arzt kann dabei auch kommuniziert werden, wann die Arzneimittel zur Abholung bereitstehen. Genauso kann er informiert werden, wenn ein Patient seine Medikamente nicht abholt. Sollte das verschriebene Arzneimittel für den Patienten entweder zu teuer oder nicht vorrätig sein, kann der Arzt das Rezept telefonisch stornieren.
Die Ärzte sind verpflichtet, sich im elektronischen System anzumelden und die Verordnungen in einem zentralen Register zu melden. Greifen sie doch zu den Papierblöcken, drohen ihnen Strafen. Gegen sie können Bußgelder verhängt sowie zivil- und strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Bislang hat jeder zweite der 100.000 New Yorker Ärzte das elektronische System installiert. Im vergangenen Jahr waren es lediglich 2 Prozent. Bei den Apotheken machen fast alle mit: 95 Prozent sind technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen.
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