Und mit dieser Begründung war Pharmatechnik erfolgreich, denn: „Die Antragsgegnerin behauptet, dass sie nicht marktbeherrschend sei und starkem Wettbewerb durch andere Anbieter von Warenwirtschaftsleistungen für Apotheken sowie TI-Leistungen ausgesetzt sei.“ Das Softwarehaus hatte damit argumentiert, dass es unter 20 Prozent Marktanteil hat und deshalb keine Marktbehinderung vorliegt, wenn Red Medical ausgeschlossen wird. „Das Gericht hatte außerdem ein Problem damit, den Markt klar abzugrenzen, da es sich sowohl um Warenwirtschaftssysteme als auch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur handelt und damit eigentlich zwei Märkte sind“, sagt Wilms. „Wenn man das aus Sicht des einzelnen Apothekers sieht, ist das sehr wohl marktbeherrschend. Er ist Pharmatechnik hilflos ausgeliefert.“
Auf Anfrage erklärt Pharmatechnik wiederum, man empfehle den Apotheken „weiterhin ausdrücklich, die betriebskritische TI aus einer Hand beim Apotheken-EDV-Partner zu bestellen, installieren und betreuen zu lassen, der auch die Apotheken-Software liefert“. Denn nur so könne „im Tagesgeschäft schneller Support aus einer Hand erfolgen“. Pharmatechnik habe deshalb mit ausgewählten Partnern Abläufe und Systemkonfigurationen entwickelt, welche auch im Supportfall schnelle Hilfe und Wiederherstellung ermöglichen. „Pharmtechnik unterstützt TI-Angebote im Zusammenhang mit der Pharmatechnik-Apotheken-EDV-Lösung nur, wenn sie den Kriterien der Pharmatechnik-eigenen TI-Gesamtlösung entsprechen.“ Diese Kriterien würden sich nicht auf einzelne TI-Anbieter beziehen, „sondern auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen einer TI-Produktlösung inklusive aller für den Betrieb erforderlichen Prozesse.“
Das heißt: Es geht nicht um Red Medical, aber Red Medical ist der einzige Betroffene. Denn anders als die großen Softwarehäuser setzt das Münchner Unternehmen nicht auf ein dezentrales Modell, bei dem in jeder Apotheke ein Konnektor steht, sondern auf Konnektorenfarmen in den Rechenzentren, mit denen wiederum die jeweiligen Apotheken verbunden sind. Pharmatechnik sieht sich offenbar nicht in der Lage, bei diesem Modell den gleichen Support zu bieten. „Bei TI-Komponenten, die bereits im Eigentum unserer Kunden stehen, die aber den gleichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechen wie die von Pharmatechnik angebotenen Produkte und Lösungen, werden außerdem Haftungs- und Mitwirkungspflichten zwischen Pharmatechnik und Kunde ausdrücklich geregelt und abgegrenzt.“
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