Enthusiasten enthusiastisch

Nach zehn Monaten: Halbe Million E-Rezepte

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Berlin -

Pro Jahr werden rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt, seit Januar sind darunter mehr als 500.000 E-Rezepte gewesen. Dies geht aus dem TI-Dashboard der Gematik hervor.

Bis einschließlich Freitag wurden laut Gematik 513.537 E-Rezepte eingelöst. 12.990 Apotheken sind demnach technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen und zu verarbeiten. Und die Gematik-App wurde 396.359 Mal heruntergeladen.

Bei den E-Rezept-Enthusiasten feiert man die halbe Million digitale Verordnungen: „Ich freue mich über diese Zahl. Denn sie ist eine Anerkennung für uns alle, die sich täglich für das E-Rezept einsetzen“, so Ralf König, Apotheker und 1. Vorsitzender des Vereins. „Und sie ist die eindeutige Antwort in Richtung vieler Zweifler. Wenn wir gemeinsam etwas erreichen wollen, müssen wir Hürden überwinden, Lösungen finden und weitermachen. 500.000 eingelöste E-Rezepte beweisen, dass Widerstand, der mancherorts vom Schreibtisch aus verübt wird, wohl eher politisch motiviert als fachlich begründet ist.“

Der Verein will Praxen und Apotheken handfeste Unterstützung beim Handling geben: „Bei uns melden sich Ärzte, die problemlos hunderte E-Rezepte pro Woche ausstellen. Die Umstellung wurde in vielen Arztpraxen und Apotheken längst zum Regelbetrieb, von dem auch Patienten und Mitarbeiter profitieren,“ so Nicolas Kahl, 2. Vorsitzender der E-Rezept Enthusiasten.

Einreichungen weiterhin möglich

Am Förderprogramm des Vereins teilnehmen können Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken, die das E-Rezept bereits in die Regelversorgung eingeführt haben und vorgegebene Kriterien erfüllen. Außerdem müssen sie ihre Erfahrungen für die wissenschaftliche Begleitstudie der OTH Amberg/Weiden teilen. Der damit verbundene Mehraufwand in Arzt- und Zahnarztpraxen wird mit 3000 Euro gefördert, in Apotheken mit 1500 Euro. Auch wenn die Fördertöpfe laut Verein in manchen Regionen bereits ausgeschöpft sind, so gibt es in vielen Bundesländern noch freie Kapazitäten, die es für die Ärzte- und Apothekerschaft zu nutzen gilt.

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