Finanzieller Ausgleich

Medisign: HBA und SMC mit falscher Laufzeit

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Berlin -

Apothekenangestellte sollten ihre Signaturkarten von Medisign prüfen. Der Kartenherausgeber hat darauf hingewiesen, dass es abweichend von den Regelungen der Rahmenverträge zu verkürzten Laufzeiten kommen kann. Betroffen circa 1000 SMC-B-Karten und Heilberufsausweise (HBA). Laut Apothekerkammer Berlin besteht ein Anspruch auf eine Kompensation.

Die SMC-B sowie die HBA, die nach dem 10. Oktober 2024 von Medisign produziert wurden, weisen abweichend von den Regelungen der Rahmenverträge eine Laufzeit von weniger als fünf Jahren auf. Konkret sind davon im Apothekensektor etwa 800 SMC-B-Karten sowie 130 HBA-Karten betroffen. Alle in diesem Zeitraum produzierten Karten laufen am 9. Oktober 2029 einheitlich ab. Je später eine Karte ausgestellt wurde, desto kürzer ist ihre verbleibende Laufzeit, wie die Kammer mitteilt.

Medisign nenne technische und strukturelle Änderungen am Trustcenter als Begründung. Im Zuge dieser Umstellung sei entschieden worden, auf eine Verlängerung bestehender Zertifikatslaufzeiten zu verzichten, da mit der Fertigstellung der Infrastruktur für das neue Trustcenter ab Mitte Juni eine vollständige Erneuerung sämtlicher zugrundeliegender Zertifikate erfolge.

Finanzieller Ausgleich angekündigt

Für Inhaber:innen von Karten mit verkürzter Laufzeit entstehe aber kein finanzieller Nachteil. Die Abrechnung der Karten erfolgt jährlich (HBA) beziehungsweise quartalsweise (SMC-B). „Ein finanzieller Nachteil durch die verkürzte Laufzeit könnte für Karteninhaber:innen daher erst im letzten Abrechnungsjahr beziehungsweise -quartal entstehen.“

Sollte das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet werden, bestehe ein Anspruch auf Kompensation. Medisign habe „Bereitschaft zur Gutschrift signalisiert“. Entscheide sich die antragstellende Person für die Beantragung einer Folgekarte, werde deren Laufzeit an den Abrechnungsrhythmus der ursprünglichen Karte angepasst. „Eine Abrechnung der Folgekarte erfolgt erst, wenn die ursprünglich vorgesehene Gesamtlaufzeit von fünf Jahren erreicht ist“, heißt es. Somit entstünden den Karteninhaber:innen keine zusätzlichen Kosten.

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