Galgenfrist für Praxen

KBV: Papierrezepte bis Juni 2022 APOTHEKE ADHOC, 04.11.2021 14:37 Uhr

Keine Pflicht, wenn es nicht geht: Die KBV hat ihre Richtlinien bezüglich des E-Rezepts angepasst. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Ärzt:innen können auch im kommenden Jahr vorerst weiter Papierrezepte ausstellen. So steht es im Gesetz, und so hat es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt noch einmal in ihrer Richtlinie für die Praxen klargestellt. Mindestens bis Ende Juni 2022 soll so Rechtssicherheit bestehen. Dasselbe gilt für die elektronische Krankschreibung (eAU).

„Zur Sicherstellung der Versorgung hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können“, heißt es in der Richtlinie. „Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.“ Das deckt sich mit der bisherigen Rechtslage: Das E-Rezept wird wie gehabt zum 1. Januar verpflichtend eingeführt. Allerdings greift dann bei Arztpraxen, deren Praxisverwaltungssystem noch keine E-Rezepte generieren kann, der Ausfallstatbestand: Der regelt eigentlich, dass Ärzt:innen Muster-16-Rezepte aussstellen können, wenn es zu Technikausfällen kommt.

Wörtlich heißt es: „Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von E-Rezepten technisch nicht umsetzbar sind. Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen.“

Laut KBV ist bereits jetzt absehbar, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und E-Rezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. „Die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte könnten dann für ihre Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert.“

Die Testsessions der Gematik – sogenannte Konnektathons – mit den Primärsystemherstellern, die bereits alle technischen Voraussetzungen erfüllen, zeugen aktuell davon, dass das kein Problem einer kleinen Minderheit sein dürfte: Laut Gematik waren am Montag 24 PVS beteiligt – von insgesamt rund 120. 22 waren nach Gematik das erste Mal dabei, und das zwei Monate vor der verplfichtenden E-Rezept-Einführung.

Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und E-Rezept „frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden“. „Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen.“ Seit langem warnen die Kassenärzte vor der Einführung einer noch nicht einsatzbereiten E-Rezept-Infrastruktur und forderte erst vergangene Woche eine Verschiebung der E-Rezept-Einführung um ein halbes Jahr.