E-Rezept-Pilotphase

Gematik stellt klar: Versender sind dabei APOTHEKE ADHOC, 11.05.2021 15:33 Uhr

Rekrutierung: Gematik, Berliner Apotheker-Verein (BAV) und Apothekerverband Brandenburg (AVB) suchen Apotheken, die sich am E-Rezept-Start beteiligen wollen. Foto: shutterstock.com/ Olena Yakobchuk
Berlin - 

Gematik, Berliner Apotheker-Verein (BAV) und Apothekerverband Brandenburg (AVB) suchen Apotheken, die sich am E-Rezept-Start beteiligen wollen. Wer mitmachen will, kann sich jetzt bewerben. Das gilt auch für Versender, wie die Gematik jetzt offiziell bestätigt.

Bis zu 120 Apotheken wollen Gematik, BAV und AVB für den E-Rezept-Testlauf ab 1. Juli rekrutieren. Hinzu sollen bis zu 50 Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken kommen. Ziel sei, das E-Rezept in der Versorgungspraxis von der Ausstellung bis zur Abrechnung zu testen und die Ergebnisse dann wissenschaftlich zu evaluieren. Die Phase soll an das bisherige Modellprojekt der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) anschließen, Teilnehmende des bisherigen Modellprojektes sind bevorzugte Partner – allerdings gibt es nur 51 von ihnen.

Weitere Apotheken und Praxen sollen deshalb durch das ZDG-Projekt in Abstimmung mit dem BAV, dem AVB, dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den jeweiligen Softwareanbietern gezielt angesprochen werden. Umgekehrt können sich Interessenten auch auf die Teilnahme bewerben. Ab Juni sei das über die Website der Gematik möglich und gebe den Teilnehmern die Chance, bereits im dritten Quartal Erfahrungen mit dem E-Rezept zu sammeln und Feedback zu geben. „Von der Testphase versprechen wir uns – ähnlich wie bei der elektronischen Patientenakte – praktische Erkenntnisse beim Zusammenspiel aller Komponenten. Sowohl aus technischer Sicht, als auch was die Prozessabläufe in Apotheken und Praxen betrifft. Damit bereiten wir die breite, bundesweite Einführung bestmöglich vor“, erklärt Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik.

Teilnehmen könne im Prinzip jede Apotheke oder Praxis in der Region. „Grundsätzlich besteht für alle interessierten Ärzt:innen und Apotheker:innen in Berlin-Brandenburg, Ärzt:innen, die Videosprechstunden anbieten und Versandapotheken die Möglichkeit, E-Rezepte ab Juli auszustellen beziehungsweise entgegenzunehmen – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, so die Gematik. Zu denen gehören vor allem der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, der elektronische Heilberufsausweis und die nötigen Updates des Primärsystems zur Verwendung des E-Rezeptes.

Außerdem muss vom Dreiklang Apotheke, Praxis oder Patient mindestens ein Teilnehmer in Berlin-Brandenburg sitzen. Wörtlich heißt es dazu: „Apotheke, Praxis oder Patient muss in Berlin-Brandenburg sein; dies gilt auch für Versandhändler und Anbieter von Videosprechstunden.“ Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, der elektronische Heilberufsausweis sowie nötige Updates des Primärsystems zur Verwendung des E-Rezeptes müssen vorhanden sein.

In Berlin oder Brandenburg ansässige Versandapotheken wie Aponeo können in jedem Fall angebunden werden. Doch nach dem Wortlaut kann jede Versandapotheke sich anmelden und Kund:innen aus dem Gebiet beliefern.

Mindestens Shop Apotheke ist nach eigenen Angaben ebenfalls dabei. Das erklärte CEO Stefan Feltens bereits vergangene Woche. „Wir haben gerade die Bestätigung erhalten, dass wir in der Lage sein werden, elektronische Verordnungen aus der Testregion Berlin-Brandenburg zu erhalten, wenn sich ein Kunde entscheidet, sie an uns zu senden“, erklärte Feltens am Donnerstag in einem Investorengespräch. „Das wird uns ermöglichen, unsere Prozesse und Systeme zu erproben. Wir werden in der Lage sein, als Online-Apotheke ein Teil der Testregion zu sein.“

Eine Möglichkeit wäre dabei eine mittelbare Anbindung über die Partner-Apotheken der großen Versender bei der Same Day Delivery. Fünf Stück sind das allein bei Shop Apotheke. Eine andere wäre die unmittelbare Anbindung an das Modellprojekt über die Telematikinfrastruktur. Die übernimmt die Gematik bekanntlich selbst. Allerdings dürfte es mit den für die Versender wesentlichen Anwendungen – ihre Plattformen – noch nicht zum 1. Juli losgehen. Denn wie und in welchem Umfang die elektronischen Verordnungen und deren Daten aus der Gematik- in Drittanbierter-Apps exportiert werden dürfen, muss das Bundesgesundheitsministerium erst noch mit einer eigenen Rechtsverordnung zum Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) festlegen. Und die wird erst im Juli erwartet.