Digitalisierungsgesetz

E-Rezept: BtM, Hilfsmittel, Holland-Versender APOTHEKE ADHOC, 21.10.2020 10:44 Uhr

Das E-Rezept kommt 2021, zunächst nur für Arzneimittel. Auch Hilfsmittel und Betäubungsmittel sollen künftig aber elektronisch verordnet werden können. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das E-Rezept kommt 2021, zunächst nur für Arzneimittel. Auch Hilfsmittel und Betäubungsmittel sollen künftig aber elektronisch verordnet werden können. Dies sehen die Eckpunkte für ein neues Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Auch die grenzüberschreitende Versorgung soll gestärkt werden.

Laut den Eckpunkten soll das E-Rezept weiterentwickelt werden. So sollen auch Verordnungen möglich sein, die nicht Arzneimittel betreffen. Genannt werden etwa häusliche Krankenpflege und Hilfsmittel. Letztere sind bislang nicht vorgesehen und müssen offenbar vorerst weiter auf Papier verschrieben werden.

Die Daten des E-Rezepts sollen automatisch in der Kategorie „Rezept“ der elektronischen Patientenakte (ePa) hinterlegt werden. Auf Wunsch des Patienten kann dann auch eine Liste mit den abgegebenen Medikamenten erstellt werden („Arzneimittelliste“). Die Aktualisierung können Arzt und Apotheker vornehmen. Die Voraussetzungen sollen bis Anfang 2022 oder 2023 geklärt sein.

Auch BtM-Rezepte sollen digitalisiert werden, dazu sollen Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und gegebenenfalls Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Eine Frist nennen die Eckpunkte nicht.

Außerdem soll die Möglichkeit eines „personenbezogenen Abrufs des E-Rezepts“ in der Apotheke geschaffen werden. Details dazu nennen die Eckpunkte nicht.

Geregelt werden sollen auch die Zugriffsrechte auf die Dispensierdaten im E-Rezept-Fachdienst sowie die Schnittstellen auf das Gesundheitsportal für weiterführende Informationen. Versandapotheken mit Sitz im Ausland sollen das E-Rezept ebenfalls nutzen können und dazu HBA und SMC-B erhalten.

Generell will das BMG die Telematikinfrastruktur (TI) für die grenzüberschreitende Versorgung öffnen. Dazu gehören E-Rezept und ePa. Insbesondere im Pandemiefall soll die Versorgung über Grenzen hinweg gestärkt werden.

Videosprechstunden sollen auch auf Zeiträume außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen ermöglicht werden, hier ist eine anteilige Anrechnung auf die Praxiszeiten vorgesehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Kriterien für die elektronische Krankschreibung (eAU) nach Videosprechstunde festlegen. Auch weitere Gesundheitsberufe sollen online beraten dürfen, etwa Heilmittelerbringer und Hebammen.

Die TI soll ebenfalls weiterentwickelt werden, auch nichtakademische Leistungserbringer wie Hilfsmittelanbieter sollen angeschlossen werden. Auch die PKV soll unter Berücksichtigung der Spezifikation einbezogen werden.

Für den Austausch unter den Leistungserbringern ist ab 2023 ein Messanging-Dienst vorgesehen, ein Jahr später sollen sichere Videokommunikationsdienste möglich sein.