König nimmt BMG in die Pflicht

E-Rezept: „Ohne Sanktion bringt die Pflicht nichts“

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Berlin -

Das eGK-Verfahren soll der Standard beim Einlösen von E-Rezepten werden, sobald eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Lösung vorliegt. Dass die Ärzte das Thema bis dahin liegenlassen wollen, kann Apotheker Ralf König nicht verstehen. Der Vorsitzende der E-Rezept-Enthusiasten fragt sich mit Blick auf den Gesetzestext, wann das Ministerium die Pflicht zur Digitalverordnung scharfstellt.

König verweist auf § 360 SGB V. Darin steht nach wie vor, dass Ärzte und Zahnärzte ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet sind, „Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen“ und für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen. Zwei Sätze später werden die Praxen von dieser Verpflichtung befreit, wenn ein E-Rezept „aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist“.

Bei Stand heute rund 630.000 eingelösten E-Rezepten muss aus Königs Sicht konstatiert werden, dass das E-Rezept technisch funktioniert. Die fehlende Umsetzung scheitert aus seiner Sicht allein am politischen Willen der Ärztevertreter. „Die Einführung ist gesetzlich geregelt. Es kann doch nicht sein, dass jede Kleinstorganisation das blockieren kann“, so König.

Besonders ärgerlich am Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigungen aus der Pilotphase findet der Apotheker, dass die Ärzteschaft ihre Argumentation aus seiner Sicht komplett gedreht hat: „Vor der Einführung hieß es, ein Papierausdruck sei unabdingbar, weil die Praxen und vor allem die Patienten daran gewohnt seien. Jetzt wollen sie nicht mehr mitmachen, weil noch nicht alles digital geht“, so König. Dabei seien die App und der Tokenausdruck die verfügbaren Lösungen gewesen, als die Testphase in den beiden Regionen innerhalb der Gematik vereinbart wurde. Und es gibt durchaus Praxen, die schon komplett umgestellt haben, auch unter den E-Rezept-Enthusiasten sind Ärzt:innen.

Führungsschwäche im BMG?

König sieht eine politische Führungsschwäche im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das immerhin Mehrheitsgesellschafter bei der Gematik ist. Das Thema Digitalisierung sei bei der neuen Leitung nicht mehr auf dem Schirm. „Man hätte doch zum Beispiel in einem der verabschiedeten Gesetzesvorhaben zumindest die Frist für die Einführung des E-Rezepts anpassen können“, findet König. Da das eGK-Verfahren bis Mitte 2023 in Abstimmung mit den Datenschützern umgesetzt werden soll, könnte er sich den 1. Oktober als neuen Stichtag vorstellen.

Wichtig wäre aus Sicht des E-Rezept-Enthusiasten dann aber auch eine echte Verpflichtung mit Sanktion. „Ohne Sanktion bringt die Pflicht nichts. Im Ministerium reift langsam die Erkenntnis, dass es nur mit Zuckerbrot nicht geht, aber die Peitsche suchen sie noch. Die alte Hausleitung hat mit beidem geführt.“

In anderen Ländern sei der Druck auf die Praxen damit geschaffen worden, dass die Abrechnung über die TI geregelt wurde. „Das ist die einfachste Lösung, um auf 100 Prozent zu kommen: Wer nicht angeschlossen ist, kann nicht abrechnen.“ Für eine solche Umstellung müsse allerdings sichergestellt sein, dass alles funktioniert und alle technischen Hürden abgebaut sind, räumt König ein. Er findet den Ausdruck der Tokens als Übergangslösung für die Einführung des E-Rezepts einen guten Kompromiss.

Abrechnung über TI

Den Frust der Ärzteschaft bei dem Thema kann König aber auch etwas verstehen. „Ein Allgemeinarzt liest nun mindestens zum dritten Mal, dass etwas mit dem E-Rezept nicht klappt. Kein Wunder, dass er es dann nicht nutzt“, sagte er unlängst dem „Tagesspiegel“. Doch die Kommunikation des BMG sei von Anfang an „desaströs“ gewesen, das Ministerium habe dafür auch kein eigenes Budget festgelegt – anders als etwa bei der elektronischen Patientenakte (ePA).

Dass er in demselben Interview über die KVen gesagt hatte, beim Rollout sei Menschen „Macht gegeben worden, die diese missbraucht haben“, hat schon Widerhall gefunden. Die Vertreter der KVen hätten sich anschließend bei Mitgliedern gemeldet, berichtet König. Die E-Rezept-Enthusiasten freuen sich auf den Austausch, um ihr Herzensthema weiter voranzubringen.

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