Direktabrechnung nur Ausnahme

AOK: „Keine Berührung mit Scanacs“

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Berlin -

Scanacs will Apotheken die wöchentliche Direktabrechnung von E-Rezepten ermöglichen. Nach Unternehmensangaben ist dies in Baden-Württemberg als erster Pilotregion mit mehr als 80 Krankenkassen möglich – darunter auch die AOK. Doch die weiß nichts von einem Pilotprojekt.

Gemäß § 12 Arzneiliefervertrag zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und der AOK rechnen Apotheken in Baden-Württemberg ihre Leistungen „spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, mit den Krankenkassen oder den von diesen benannten Stellen“ ab.

Scanacs bezieht sich auf die verschiedenen Regelung zur Abrechnung: „Die gesetzliche Grundlage liefert § 300 SGB V sowie der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnungsvereinbarung. Sowohl nach den gesetzlichen als auch nach den untergesetzlichen Regelungen können Apotheken direkt mit den Krankenkassen abrechnen“, so die Auffassung. „Dabei sieht beispielsweise der Arzneiliefervertag in Baden-Württemberg kürzere Abrechnungszyklen vor.“

Doch eine parallele Abrechnung ist nicht vorgesehen. Zwar haben Apotheken die Wahl bezüglich des Abrechnungsweges, aber: „Nach unserer Kenntnis ist bei den Vereinbarungen mit den meisten Abrechnungszentren jedoch eine parallele Abrechnung unzulässig“, teilt ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg mit. In der Regel handelt es sich auch bei E-Rezepten um Sammelrechnungen und keine einzelnen Direktabrechnungen.

AOK: Keine Berührung mit Scanacs

Ohnehin stellt sich die Frage, welches Interesse die Kassen an einer früheren Abrechnung haben sollten. Neben der kürzeren Vorfinanzierung durch die Apotheken entsteht auch ein Mehraufwand. Umso erstaunlicher, dass Scanacs nach eigenen Angaben mehr als 80 Kassen im Boot haben will.

Auch die AOK soll in der ersten Pilotregion in Baden-Württemberg dabei sein. Doch laut Kasse ist die Direktabrechnung alles andere als lukrativ und auch nicht gang und gäbe. „Direktabrechnungen sind für beide Seiten nicht unbedingt die effizientere Variante und kommen bei der AOK Baden-Württemberg daher auch nur in Ausnahmefällen vor“, so der Sprecher. „Mit einem Pilotprojekt von Scanacs hatten wir bislang noch keine Berührung.“

Zweiter Anlauf

Bereits im vergangenen Jahr hatte Scanacs seinen Apothekenkund:innen in einem Projekt das Angebot der Direktabrechnung von E-Rezepten gemacht, damals noch unter dem Eigentümer CGM. Dazu benötigen Apotheken ein weiteres Institutionskennzeichen (IK). Doch es kam zu Doppelabrechnungen, eine AOK intervenierte. Rechenzentren warnten vor der Plattform und es folgte die Insolvenz. Doch Scanacs kämpfte sich zurück – mit Hilfe der Guten-Tag-Apotheken (Elac).

Für die Abrechnung von Papierrezepten ist Scanacs eine Kooperation mit dem AZ Nord eingegangen. „Dank der Zusammenarbeit mit dem AZ Nord ist die Direktabrechnung seit Sommer 2024 für alle Apotheken, unabhängig von der Warenwirtschaft, zugänglich“, teilt eine Scanacs-Sprecherin mit. Damit sei auch die Nachfrage deutlich gestiegen. „Wir freuen uns, dass wir uns daher nun im dreistelligen Bereich bei der Anzahl unserer Kunden bewegen.“

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