Corona-Sonderregeln

Telefonische AU bis Jahresende APOTHEKE ADHOC, 20.09.2021 14:33 Uhr

Ärzte:innen können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin telefonisch ausstellen. Foto: chainarong06/shutterstock.com
Berlin - 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einige Corona-Sonderregeln vergangene Woche erneut verlängert. So können sich Bürger:innen bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit weiterhin bis Ende des Jahres telefonisch krankschreiben lassen.

Um unnötige Patientenkontakte zu vermeiden, wurden im vergangenen Jahr pandemiebedingte Ausnahmeregelungen getroffen. Hierzu gehörte auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Diese Corona-Sonderregel wurde nun verlängert. Bis Ende des Jahres können Ärzt:innen ihre Patient:innen bei Atemwegserkrankungen per Telefon krankschreiben.

„Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren“, so der G-BA. Die Sonderregel soll die Praxen im Hinblick auf den bevorstehenden Winter und dem möglichen Anstieg von Corona- oder Grippeinfektionen Praxen entlasten.

Es wurden alle Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden, bis zum 31. Dezember verlängert. Dazu gehört beispielsweise die verlängerte Gültigkeit von Heilmitteln: Diese Verordnungen bleiben bis Jahresende auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Auch Folgeerordnungen für die häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden.

Aktuell hat der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite bis zum 25. November 2021 festgelegt.