Überfüllung verwerfen

Sechs statt fünf Corona-Impfungen pro Flasche dpa/APOTHEKE ADHOC, 28.12.2020 14:59 Uhr

Ein Vial Impfstoff enthält ausreichend Lösung für sechs Impfdosen. Dieser Überschuss darf jedoch nicht verwendet werden. Die herstellende PTA muss die restliche Lösung verwerfen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Mit den nun ausgelieferten Fläschchen des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer können mehr Menschen geimpft werden als erwartet. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte am Montag einen Bericht von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten, wonach aus einer Ampulle unter bestimmten Voraussetzungen auch sechs statt der vorgesehenen fünf Impfdosen entnommen werden können.

Laut EU-Zulassung müssen die Behälter fünf Impfdosen enthalten. Alle Ampullen enthalten laut einer Ministeriumssprecherin aber eine „leichte Überfüllung“, damit die vom Hersteller garantierte Menge sicher mit dem Impfbesteck entnommen werden könne. Bei sorgfältiger Vorgehensweise sei die Entnahme von sechs Dosen grundsätzlich möglich. Sichergestellt sein muss demnach aber immer, dass die vorgeschriebene Menge von jeweils 0,3 Milliliter Impfstoff gespritzt wird.

Ein entsprechendes Papier mit diesen Informationen hat das Ministerium an die Bundesländer geschickt. Darin wird aber auch darauf hingewiesen, dass „unter keinen Umständen“ überschüssiger Impfstoff aus mehreren Durchstechflaschen zu einer Dosis vereint werden dürfe. Laut Gesundheitsministerium werden bis Ende Januar deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Geimpft werden muss zweimal im Abstand von drei Wochen.

Pro Vial können laut Anweisung nach dem Verdünnen mit NaCl 0,9 Prozent insgesamt fünf Impfdosen à 0,3 ml ausgeeinzelt werden. Bevor eine Verdünnung mit steriler Kochsalzlösung erfolgen kann, muss der Impfstoff laut dieser Vorschrift 30 Minuten bei Raumtemperatur aufgetaut werden. Insgesamt müssen 1,8 ml NaCl in das Vial unter Druckausgleich eingespritzt werden. Bei einer Gesamtentnahme von 1,5 ml ist ein ausreichend großer Überschuss mit eingeplant. Das ist bei den meisten Zubereitungen der Fall. Der Überschuss darf laut Arbeitsanweisung nicht verwendet werden.