Regelungen zur Notbetreuung beschlossen

Berlin: Apotheken sind systemrelevant dpa/APOTHEKE ADHOC, 15.03.2020 12:00 Uhr

Ab Montag bleiben Kindergärten und Schulen geschlossen. Systemrelevante Berufe haben Anspruch auf Notbetreuung. Berlin hat eine Liste mit den betroffenen Berufen herausgegeben – das Apothekenpersonal ist eingeschlossen. Foto: Robert Kneschke/ Shutterstock.com
Berlin - 

Fast deutschlandweit werden die Schulen und Kindergärten ab Montag geschlossen sein. Für „systemrelevante Berufe“ soll eine Notbetreuung organisiert werden – ob Apotheker, PTA und PKA zu dieser Gruppe dazu gehören, war bisher unklar. Zumindest in Berlin existiert jetzt eine Liste der Berufsgruppen, die Anspruch auf Betreuung haben – das Apothekenpersonal gehört dazu.

Ab kommender Woche werden in 13 Bundesländern flächendeckend die Schulen geschlossen. Eine Notbetreuung soll es für Kinder geben, deren Eltern wichtige Berufe haben. Deutschlandweit werden 3,7 Millionen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten betreut, darüber hinaus gibt es 2,8 Millionen Grundschüler. Die Länder versuchen, Notbetreuungen auf die Beine zu stellen. Der Bundeselternrat hatte am Freitag gefordert, die Rahmenbedingungen dafür müssten bundesweit gleich sein, und Entscheider vor Ort müssten sich auf klare Handlungsanweisungen verlassen können. Der Staat stehe hier in der Pflicht.

Systemrelevante Berufe stehen fest

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat Regeln zur Notbetreuung in Berliner Kitas beschlossen. So finde diese in der regulären Kita des Kindes statt und könne von Eltern genutzt werden, die „in systemrelevanten“ Berufen arbeiteten und keine andere Möglichkeit der Betreuung hätten, teilte die Verwaltung am Samstag mit. Beide Kriterien müssten erfüllt sein, hieß es.

Anspruchsberechtigt sind folgende Berufsgruppen:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Von Dienstag, den 17. März, bis einschließlich 17. April schließen die Kindertagesstätten in der Hauptstadt, um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte: „Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Unser Ziel muss sein, dass so wenige Kinder wie möglich in den Einrichtungen sind.“

Notbetreuung nicht durch Großeltern

Weil gerade alte Menschen zur Hauptrisikogruppe zählen, sollte die Betreuung von Kindern nicht bei den Großeltern organisiert werden. In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt – einschließlich Berufsschulen – rund 43.000 Schulen mit 11 Millionen Schülern und 820.000 Lehrern. Die Zahl der betreuungspflichtigen Kinder liegt weitaus höher, wenn die Kinder aus Kindergärten und Kindertagesstätten hinzugezählt werden.

Fernunterricht nicht flächendeckend möglich

Nicht nur Kitas sind ab Montag zu, auch der Schulunterricht entfällt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) betrachtet die Entwicklung mit Sorge. Klar sei, dass die Schließungen eine große Belastung für die Familien seien, sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann. Auf der anderen Seite sei ein Ausgleich des entfallenen Unterrichts nur schwer möglich. „Die Schulen in Deutschland sind nicht flächendeckend darauf vorbereitet, Fernunterricht zu erteilen.”

Berlin verbietet alle öffentlichen Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen ab 50 Personen sind in der Hauptstadt ab sofort untersagt. Das teilte ein Sprecher der Senatskanzlei am Samstagabend mit. Kneipen, Bars, Spielhallen und Clubs müssen demnach schließen. Auch Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen nicht mehr öffnen. Auch der Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist verboten. Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen ihre Türen schließen. Darüber hinaus dürfen Patienten im Krankenhaus keinen Besuch mehr empfangen – Ausnahme seien solche unter 16 Jahren und Schwerstkranke: Sie dürften einmal am Tag für eine Stunde eine Person empfangen, sofern diese keine Erkrankung an den Atemwegen habe, hieß es weiter. Auch in Pflegeheimen dürfen Bewohner nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings niemanden unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.