Berliner Senat vergisst Apotheken

Priorisierungsgruppe 3: Impfung nur für die Inhaber? APOTHEKE ADHOC, 11.05.2021 07:43 Uhr

In der Apotheke sind alle besonders relevant: In Berlin kann sich Apothekenpersonal nun priorisiert gegen Corona impfen lassen. Foto: Tero Vesalainen/shutterstock.com
Berlin - 

In Berlin herrschte zuletzt Verwirrung über die Impfpriorisierung von Apothekenpersonal: Seit dem 3. Mai sind in der Hauptstadt Personen aus der Priorisierungsgruppe 3 mit ihren Corona-Impfungen dran – also eigentlich auch Mitarbeitende in Apotheken. Die hat die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit allerdings übergangen, sie werden in der zugehörigen Erklärung nicht aufgeführt. Kein Problem, hat die Berliner Kammer nun klargestellt: Apotheken sind zwar nicht genannt, aber trotzdem mit gemeint. Und zwar nicht nur die in „ besonders relevanter Position“, wie es der Senat formuliert hatte.

Auch in Berlin geht es mit der Impfkampagne nun voran. Bereits am Montag vergangener Woche hat der Senat die Priorisierungsgruppe 3 für Impfungen geöffnet und aus diesem Anlass auch das Buchungsverfahren für Impftermine umgestellt. Der postalisch zugestellte Buchungscode ist seitdem nicht mehr notwendig. Stattdessen muss bei der Terminvereinbarung lediglich mitgeteilt werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird.

Zur Priorisierungsgruppe 3 gehören alle Einwohner der Stadt über 60 Jahre, Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, Wahlhelfer sowie „Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur“. Sie sollen laut Mitteilung des Senats „in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden“, können sich aber auch bei ihrem Hausarzt impfen lassen oder einen Termin für eines der Impfzentren buchen. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Die Formulierung hat unter den Apotheker:innen der Hauptstadt aber offensichtlich Verwirrung gestiftet. Denn was sind „Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur“ in einer Apotheke? Die Kammer hat das nun klargestellt: alle. Zwar sei das Apothekenpersonal ist nicht explizit in der Mitteilung genannt, gehör aber zur Kategorie kritische Infrastruktur.

Und anders als die Formulierung des Senats vermuten lässt, seien damit nicht nur Apothekenmitarbeiter:innen in hervorgehobener Position gemeint. „Apotheken sind als Kleinbetriebe für die Funktionsfähigkeit des Ganzen auf jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter angewiesen, sodass nach Auffassung der Apothekerkammer Berlin grundsätzlich alle Berufsgruppen oder Funktionen in Apotheken ‚besonders relevant‘ sind“, so die Kammer.

Die notwendige Bescheinigung für den Impftermin liefert die Kammer gleich mit: „Ich bestätige als Arbeitgeber:in, dass […] Mitarbeitende:r meiner Apotheke in besonders relevanter Position ist und damit einen Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung mit erhöhter Priorität […] hat. Nach dieser Vorschrift gehören zu den Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur insbesondere Apotheken und die Pharmawirtschaft“, heißt es darin.