Drittes Anti-Corona-Paket

Nun doch kein Freibrief für Spahn APOTHEKE ADHOC, 05.11.2020 12:54 Uhr

Abgeblitzt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist mit seiner Forderung nach mehr Handlungsvollmachten nicht durchgedrungen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Zur
 Bewältigung 
der 
Coronakrise 
soll 
im
 Bundestag 
ein 
drittes 
Bevölkerungsschutzpaket verabschiedet
 werden. Die Beratungen starten am Freitag. Die 
Regelungen 
berücksichtigen
 neue
 Erkenntnisse über
 das 
Coronavirus 
und 
setzen einen Rahmen
 für 
künftige 
Impfprogramme.
 Zugleich 
beinhaltet 
die 
Vorlage
 der 
Regierungsfraktionen von Union
 und 
SPD 
eine 
gesetzliche 
Präzisierung 
hinsichtlich 
der 
Eingriffe
 in
 grundrechtliche 
Freiheiten. Nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind weitreichendere Kompetenzen für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Um
 den 
verfassungsrechtlichen 
Anforderungen 
des 
Parlamentsvorbehalts
 angesichts 
der 
länger
andauernden Pandemielage
 zu
 entsprechen,
 sei
 eine 
gesetzliche
 Präzisierung
 im
 Hinblick 
auf 
Dauer, 
Reichweite 
und
 Intensität möglicher
 Maßnahmen
 angezeigt,
 heißt
 es
 in
 dem
 Gesetzentwurf. 
Und
 weiter: 
Mit 
der 
Benennung
 nicht abschließender
 Regelbeispiele
 etwaiger 
Schutzmaßnahmen
 gebe 
der 
Gesetzgeber 
in 
Ausübung 
seiner Beobachtungs-­ 
und
 Korrekturpflicht 
Reichweite
 und
 Grenzen 
exekutiven
 Handelns
 vor.

Das ursprüngliche Vorhaben Spahns, seinem Mi­nis­terium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde wieder fallengelassen. In einer ersten Formulierungs­hilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplant, unbefristet eigen­mächtig Verord­nungen erlassen zu können, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ge­fähr­dung durch schwerwiegende übertrag­bare Krankheiten erforderlich ist“. Der Bundes­tag sollte diese Verordnungen aber abändern und aufheben können.

Mit 
der 
Novelle
 werden
 auch
 kommende
 Impfprogramme 
vorbereitet. 
So 
sollen 
nicht
 nur 
Versicherte
 einen Anspruch
 auf 
Schutzimpfungen
 und
 Testungen
 haben 
können,
 sondern
 auch 
Nichtversicherte. 
Die
 zugrunde liegende 
Rechtsverordnung 
kann
 Regelungen 
zur 
Vergütung
 und
 Abrechnung
 vorsehen. Zur
 besseren Kontaktnachverfolgung
 im
 Reiseverkehr
 kann 
künftig 
eine 
digitale 
Einreiseanmeldung
 nach
 einem Aufenthalt
 in
 einem
 Risikogebiet
 verordnet
 werden.
 Zugleich 
erhält 
der 
Begriff 
des 
Risikogebiets 
eine Legaldefinition.

Das 
Paket
 sieht
 außerdem
 Hilfe 
für 
berufstätige 
Eltern 
vor. 
Die 
im 
März
 geschaffene Entschädigungsregelung 
soll 
fortgeführt 
werden,
wenn
 die 
Betreuung
 der
 Kinder
 nach
 einer behördlichen
 Schließung 
von Einrichtungen
 nicht 
mehr
 möglich
 ist.
Bei
 einem 
unter 
Quarantäne
 gestellten 
Kind
 soll 
künftig
 auch
 eine Entschädigungszahlung
 möglich 
sein. Eine 
Entschädigung
 wegen 
Verdienstausfalls 
wird 
hingegen
 ausgeschlossen, 
wenn
 die 
betreffende
 Person
 eine vermeidbare
 Reise
 in
 ein
 Risikogebiet
 unternommen
 hat.

Die 
Laborkapazitäten
 für 
Corona­-Tests 
sollen 
ferner
 ausgeweitet 
werden.
 Dazu
 soll 
der 
sogenannte 
Arztvorbehalt modifiziert werden.
 Bei 
Bedarf
 sollen 
auch
 Kapazitäten
 der 
veterinärmedizinischen 
Labore
 abgerufen
 werden können. Beim
 Robert-­Koch-­Institut 
(RKI) 
sollen
 neuartige 
Überwachungs­instrumente
 (Surveillance) 
geschaffen
 werden,
 um weitere
 wissenschaftliche Erkenntnisse
 über 
den
 Verlauf 
der 
Pandemie
 zu
 gewinnen. Das
 Bevölkerungsschutzgesetz
 ist 
im 
Bundesrat
 zustimmungspflichtig.