Gelockerte Abgaberegeln

KW 31: Weiterhin kein Moderna Alexandra Negt, 16.07.2021 15:10 Uhr

In der KW 31 können Apotheken erstmals Gebrauch von den gelockerten Abgaberegeln machen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apotheken erhalten für die Impfungen in der ersten Augustwoche Comirnaty, Vaxevria und Covid-19 Vaccine Janssen. Die ursprüngliche Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass der Impfstoff von Moderna ab August ebenfalls in den Praxen verimpft werden soll, wird nicht gehalten. Höchstbestellmengen gibt es für die KW 31 nicht. Gekürzt wird nur beim Impfzubehör.

Vertrags- und Privatärzt:innen steht auch in der ersten August-Woche kein Moderna-Impfstoff zur Verfügung. Die Abda geht jedoch davon aus, dass der mRNA-Impfstoff im laufenden Monat das erste Mal in die Apotheke kommt. Zunächst können Comirnaty, Vaxevria und Covid-19 Vaccine Janssen geordert werden – alle ohne Höchstbestellmengen. Auch für Zweitimpfungen gibt es weiterhin keine Obergrenzen. Je nachdem, wie viele Dosen für die Zweitimpfungen benötigt werden, kann es zu Kürzungen der Erstdosen kommen. Auch beim Janssen-Impfstoff kann es zu Kürzungen kommen, so die Abda.

Durch die neuen Lockerungen bei der Abgabe entfällt für die Apotheke das proportionale Kürzen. „Wird vom Großhandel die bestellte Impfstoffmenge nicht vollumfänglich geliefert, sind zunächst ärztliche Bestellungen über große Impfstoffmengen zu kürzen“, informiert die Abda.

Sollten Apotheken von den gelockerten Abgaberegeln Gebrauch machen, so müssen keine zusätzlichen Dokumentationen vorgenommen werden. Nimmt eine Arztpraxis, die die Vakzine mittels Verordnung bestellt hat, die Impfdosen nicht ab, so kann die Apotheke diese an eine andere Praxis, einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin oder ein Impfzentrum abgeben. Die Abda bestätigt, dass es in diesen Fällen keiner erneuten Verordnung durch die abnehmende Einrichtung bedarf.

Abrechnung mit ursprünglichem Rezept

Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt somit über das ursprünglich ausgestellte Rezept. Auf die Begleitdokumentation sollten Apotheken nicht verzichten. Auch die Impfzentren müssen den Erhalt schriftlich bestätigen. Die Begleitdokumentation ist von der Apotheke aufzubewahren.

Der Puffer beim Impfzubehör wird wieder auf 10 Prozent herabgesenkt. In den Arztpraxen seien mittlerweile ausreichend Spritzen und Kanülen vorhanden. Bislang wurden 20 Prozent Überschuss beigelegt.

Betriebsärzt:innen können für die KW 31 nur den Impfstoff von Biontech bestellen. Die Bestellung erfolgt am 21. Juli. Auch bei den Betriebsärzt:innen wird das Impfzubehör gekürzt.