Bestellung von Corona-Impfstoffen

Privat- und Betriebsärzte: Eigene Vorlagen und Sonder-PZN Alexandra Negt, 27.05.2021 10:09 Uhr

Ab Juni können Haus-, Fach-, privat- und Betriebsrat:innen gegen Corona impfen. Die Apotheke muss bei der Weitergabe der Bestellung einige Punkte beachten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Neben den Haus- und Fachärzt:innen werden nun auch die Privat- und Betriebsärzt:innen an der dezentralen Impfung teilnehmen. Um alle Mediziner mit Impfstoffen aus den richtigen Kontingenten versorgen zu können, werden weitere Sonder-PZN eingeführt. Darüber hinaus steht die neue PZN für die Zweitimpfungen mit Vaxevria fest. Privatärzt:innen können Vakzine nur nach erfolgter Authentifizierung bestellen. Eine Übersicht als Donwload gibt es hier.

Apotheken dürfen Privatärzt:innen nur mit Impfstoff versorgen, wenn sie diese auch regulär mit Praxisbedarf versorgen. Zusätzlich muss sich die privatärztliche Praxis vor der ersten Bestellung authentifizieren. Hierfür muss in der Apotheke eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Tätigkeit als Privatpraxis vorgelegt werden. Diese Bescheinigung besteht aus einer Selbstauskunft der Praxis und einer Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer. Darüber hinaus muss ein Beleg des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) über die Teilnahme an der Impfkampagne vorgelegt werden.

Ab der KW 23 sollen die Privatärzt:innen in die Kampagne miteinbezogen werden. Die erste Bestellung der privatärztlichen Praxen erfolgt demnach am 1. Juni. Die Apotheke erhält bereits am Folgetag Rückmeldung durch die Großhändler, wie viele Vials tatsächlich ausgeliefert werden. Am 7. Juni sollen die Impfdosen in der Apotheke eintreffen. Für die beiden Folgewochen ist derselbe Rhythmus geplant.

Bestellt wird auf einem „blauen Rezept“. Damit diese von den Rechenzentren auch als Verordnungen der Privatärzt:innen erkannt werden, sollen die Mediziner in die Felder der Betriebsstättennummer (BSNR) und der Lebenslange Arztnummer (LANR) „Dummy-Nummern“ eintragen. Diese Nummer lautet: 222222200 (siebenmal die Zwei und zwei Mal die Null). Privatärzt:innen können in der ersten und mindestens in den drei darauffolgenden Wochen nur Erstimpfungen bestellen.

Im Gegensatz zu den Privatärzt:innen impfen die Hausärzt:innen schon seit mehreren Wochen, sodass hier neben den Zweitimpfungen mit Comirnaty auch die Zweitimpfungen mit Vaxevria anstehen. Hierfür wurde nun eine Sonder-PZN festgelegt, die PZN Bund II lautet: 17491077. Bedruckt wird diese Nummer nicht, analog zur Bestellung der Comirnaty-Zweitimpfungen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung beim Großhandel.

Weitere Sonder-PZN für Betriebsärzt:innen

Da die Betriebsärzt:innen aus einem anderen Kontingent beliefert werden als die Vertrags- und Privatärzt:innen, müssen weitere Sonder-PZN zur Kenntlichmachung generiert werden. Um eine zukünftige Bestellung der Vials für die Betriebsärzt:innen zu ermöglichen, wurden drei neue Bund-PZN beantragt. Die genauen Ziffernfolgen stehen noch nicht fest. Die nächste Bestellung für die Betriebsärzt:innen steht am 2. Juni an. Sollten bis dahin keine separaten PZN festgelegt worden sein, so müssten die Apotheken erneut per Fax oder Mail bestellen.

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