Erweiterung der Äquivalenzdosistabellen

Dosis-Umrechnung bei Bisphosphonaten und Statinen Alexandra Negt, 06.05.2020 15:04 Uhr

Die AMK hat die Äquivalenzdosen-Tabellen um zwei Wirkstoffgruppen erweitert: Neben den Statinen wurden auch die Bisphosphonate aufgenommen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Durch die „Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ wird der Apotheke die Arzneimittelabgabe in einigen Punkten erleichtert. So darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Um die sogenannte Aut-simile-Substitution zu erleichtern, hat die Arzneimittelkommission (AMK) eine Übersichtstabelle mit Äquivalenzdosen bereitgestellt. Diese Tabelle wurden nun um die Wirkstoffgruppen Bisphosphonate und Statine erweitert.

Bisher hat die AMK Äquivalenzdosentabellen für folgende fünf Wirkstoffgruppen zu Verfügung gestellt:

  • ACE-Hemmer
  • Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane)
  • Inhalative Corticosteroide
  • Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
  • Triptane

Nun wurde die Liste um zwei Wirkstoffklassen erweitert:

  • Bisphosphonate
  • Statine

Neben der jeweiligen Äquivalenzdosis des Arzneistoffes enthalten die Tabellen Angaben zu den empfohlenen Initial- und Erhaltungsdosen in der jeweiligen Indikation. Innerhalb der Gruppe der Bisphosphonate wurden die Wirkstoffe Alendronsäure, Risedronsäure und Ibandronsäure berücksichtigt. Es wurden Angaben zur täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Dosis gemacht. Bei den Statinen wurden die Wirkstoffe Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pitavastatin, Pravastatin, Rosuvastatin und Simvastatin berücksichtigt. Gerade die Dosierungen bei den Statinen schwanken sehr zwischen den einzelnen Wirkstoffen. Beträgt die empfohlene einmal tägliche Dosierung bei Pitavastation beispielsweise 1 bis 4 mg, so beträgt sie bei Fluvastatin 20 bis 80 mg.

Die AMK betont, dass diese Tabellen nur Anhaltspunkte für eine mögliche alternative Dosierung darstellen. Im Einzelfall müssen neben der Indikation auch Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden. Hierfür sollen Apotheken die jeweiligen Fachinformationen heranziehen. Die Vergleichstabellen sollen fortlaufend erweitert werden.

Nichtverfügbarkeit kann zum Austausch zwingen

Zuletzt wurden viele Patienten nach dem Valsartan-Skandal auf ähnliche Wirkstoffe umgestellt. Die AMK veröffentlichte im Sommer 2018 eine erste Äquivalenzdosen-Tabelle für Sartane, um den Wechsel innerhalb der Wirkstoffgruppe für Arzt und Apotheker zu erleichtern. Selbst innerhalb einer Wirkstoffklasse ist die Berechnung dieser Mengen komplex.

So sind beispielsweise alle Sartane von der chemischen Struktur her Imidazolderivate, die an der Biphenylseitenkette oder dem Tetrazolring modifiziert wurden. Während die meisten Sartane in ihrer aktiven Form appliziert werden, sind Candesartan, Olmesartan und Azilsartan jedoch inaktive Ester-Prodrugs, die dann in vivo in die aktive Form umgewandelt werden. Nicht nur pharmakodynamisch, sondern auch -kinetisch können sich die Substanzen unterscheiden. Differenzen gibt es beispielsweise in der Bioverfügbarkeit und der Eliminationshalbwertszeit.

ACE-Hemmer, Sartane und Covid-19

Zuletzt wurde in mehreren Berichten dargelegt, dass ACE-Hemmer und Sartane eine Infektion mit Sars-CoV-2 potentiell fördern könnten. „Für diese formulierte Hypothese fehlt es aber bislang an klinischer Evidenz“, so Professor Dr. Thomas Eschenhagen, Vorstandsprecher des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) und Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Die bisher erhobenen Daten beim Menschen reichen laut aktuell wissenschaftlichem Stand kaum aus, um eine valide Aussage zu treffen. Ein Team von Wissenschaftlern hat im „New England Journal of Medicine“ diskutiert, ob die Auswirkungen von ACE-Hemmern auf die ACE2-Spiegel und ACE2-Aktivität bei Patienten mit Lungenverletzung sogar eher vorteilhaft als schädlich sein könnten. Die Forscher rücken ebenfalls die Folgerisiken nach Absetzen der Medikation in den Fokus. Die Therapie sollte nach aktuellen Empfehlungen der Fachgesellschaften ohne ärztliche Rücksprache aufgrund von fehlender Evidenz nicht abgebrochen werden.