Erste Anpassung

Covid-19: Geänderte Leitlinien

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Berlin -

Die Leitlinien zur Behandlung von Covid-Patienten wurden aktualisiert. Laufende Studien und neue Erkenntnisse aus der klinischen Praxis führen dazu, dass die Behandlung von Corona-Infizierten aktuell noch stetigen Änderungen unterliegt.

Covid-19 ist auch jetzt immer noch eine neue Erkrankung mit vielen offenen Fragen. Anfänglich war es ein neuartiges Coronavirus dessen Namen man nicht kannte. Taufte man die Infektion zunächst 2019-nCoV, so wurde sie Mitte Februar zu Covid-19 umbenannt. Dabei steht „Co“ für Corona, „Vi“ für Virus und das „D“ für Disease. Die 19 bezieht sich auf das Jahr der Erstinfektion – im Dezember 2019 wurde das Virus das erste Mal in Wuhan nachgewiesen. Zu dem damaligen Zeitpunkt befanden sich in ganz Deutschland rund 200 Menschen in Quarantäne – bestätigt waren lediglich 16 Fälle. Über die Behandlung war nicht viel bekannt. Mediziner vermuteten eine Lungenkrankheit mit fast ausschließlicher Beteiligung der Atemwege, so wurde das Kontingent an Beatmungsgeräten Deutschlandweit schnell aufgestockt. Ein online einzusehendes System sollte über die noch freien Beatmungsplätze in allen deutschen Krankenhäusern informieren.

Leitlinie aus März überarbeitet

Im März erschien die erste Empfehlung, wie Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden sollten. Mediziner standen vor einer komplett neuen Herausforderung. Durch einen intensiven Austausch untereinander und durch viele Studien konnten binnen kurzer Zeit zahlreiche neue Erkenntnisse zum Krankheitsverlauf gesammelt werden. Durch die neuen Informationen konnte die S1-Leitlinie „Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten mit Covid-19“ jetzt überarbeitet und an den neuesten wissenschaftlichen Stand angepasst werden. Mit beteiligt an der Neufassung der Leitlinie waren neben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) auch weitere Fachgesellschaften. Ein Augenmerk der aktuell geltenden Leitlinie liegt auf der Durchführung eines geeigneten Thrombose-Managements. Auch Informationen und Anmerkungen zur Behandlung von Kindern wurden ausgearbeitet.

Die S1-Leitlinie behandelt unterschiedliche Aspekte, nicht nur die Diagnostik und Therapie sowie Hygienekonzepte werden thematisiert. Schlussendlich geht es auch bei jeder intensivmedizinischen Versorgung um den Patientenwillen. Auch die Covid-Behandlung folgt den wesentlichen ethischen Prinzipien wie Autonomie, Fürsorge, Nicht-Schaden, Gerechtigkeit und Menschenwürde. „Diese neue Leitlinie findet einen breiten Konsens unter den beteiligten Experten sowie medizinischen Vereinigungen und gibt damit behandelnden Ärzten mehr Sicherheit bei der Arbeit“, betonen die Präsidenten der beiden federführenden Fachgesellschaften, Professor Dr. Uwe Janssens (DIVI) und Professor Dr. Stefan John (DGIIN).

Neu – Thrombosetherapie

Bei der medikamentösen Therapie hat sich einiges geändert. Anfänglich zeigten sich die prägnantesten Symptome im Bereich der Atemwege. Später gelangten Wissenschaftler zu der Erkenntnis, dass das Virus Auswirkungen im ganzen Körper haben kann. Autopsien von verstorbenen Sars-CoV-2-positiven Patienten zeigten auffällig häufig tiefe Venenthrombosen. Der Grund, weshalb Covid-19-Patienten vermehrt zu Thromben neigen, ist noch nicht vollständig geklärt. Aktuell verfolgen die Mediziner zwei Ansätze: Zum einen birgt das lange Liegen ohne Bewegung generell eine erhöhte Blutgerinnsel-Gefahr. Zum anderen wurde in anderen Studien über einen sogenannten Zytokinsturm berichtet, der zur Schädigung und Entzündung der Gefäßwändeführen könnte. Durch diese Schädigung könnten Abscheidungsthromben leichter entstehen. Zusätzlich steigt das Thromben-Risiko mit der Anzahl und Art der Vorerkrankungen.

Um Thrombosen vorzubeugen, wurde eine Leitlinie zumr Thromboseprophylaxe ausgearbeitet. Alle hospitalisierten Patienten sollen zur Prophylaxe einer venösen Thromboembolie niedermolekulares Heparin erhalten, und zwar „in einer für den Hochrisikobereich zugelassenen Dosierung“, heißt es in der Leitlinie. Als Alternative bei Heparinunverträglichkeit wird Fondaparinux (Arixtra, Aspen) angegeben.

Antibiotika nicht standardmäßig

Die Gabe von Antibiotika sollte auch bei hospitalisierten Covid-Patienten nicht ohne vorherigen Befund erfolgen. „Grundsätzlich sollte bei Beginn der Behandlung auf der Intensivstation und bei einer Verschlechterung des Patienten im Verlauf, die Abnahme von mindestens zwei Blutkultur-Sets erfolgen“, heißt es in der Leitlinie. Dabei soll sowohl eine aerobe als auch eine anaerobe Blutkultur abgenommen werden. In den Blutkulturflaschen befindet sich neben einer sogenannten Bouillon ein Gasgemisch – die anaerobe Flasche enthält mehr Kohlendioxid, die aerobe Flasche mehr Sauerstoff. Sie bieten jeweils günstige Wachstumsbedingungen für verschiedene Arten von Bakterien, sodass ein großes Spektrum von Erregern nachgewiesen werden kann. „Bei Patienten mit Verdacht auf eine Co-Infektion sollte eine kalkulierte antibiotische Therapie frühzeitig initiiert werden“, heißt es weiter.

 

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