Abgabe, Botendienst, Austausch

Corona-Sonderregelungen werden verlängert Alexandra Negt, 26.03.2021 16:24 Uhr

Der Bundesrat hat „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zugestimmt. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Zum ersten Mal hatte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im März 2020 konstatiert. Auch ein Jahr später hält die Lage an. Der Bundesrat hat heute der Verlängerung der epidemischen Notlage und der damit verbundenen Corona-Sonderregelungen zugestimmt. Apotheken verfügen in vielen Punkten weiterhin über einen größeren Spielraum – beispielsweise bei der Rezeptbelieferung.

Der 31. März galt als bisheriger Stichtag für die Corona-Sonderregelungen. Danach sollten Lockerungen und Übergangsregelungen den bisherigen Regelungen wieder weichen. Nun steht fest, dass die pandemiebedingten Sonderregelungen auch nach dem 1. April fortbestehen. Die Länder haben dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zugestimmt.

„Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus Sars-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit Covid-19, ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerische Versorgung über den 31. März 2021 zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen rechtlichen Grundlagen zu erhalten“, hieß es im Gesetzentwurf Anfang März.

Verschiedenste Rechtsverordnungen sind betroffen. Für die Apotheke von besonderer Bedeutung ist die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Die Verordnung erlaubt unter anderem die Abgabe von Teilmengen, den Austausch nichtlieferbarer Arzneimittel anhand der von der Arzneimittelkommission (AMK) bereitgestellten Äquivalenzdosen oder die Abgabe eines nicht-rabattierten Arzneimittels. Sogar beim Thema BtM-Versorgung wird den Apotheken mit den Verordnungen mehr Spielraum eingeräumt. So ist eine Abgabe von Opioden & Co. von Apotheke zu Apotheke aktuell ohne zusätzliche Erlaubnis möglich. Darüber hinaus bleibt die Pflegehilfsmittelpauschale bis Ende des Jahres bei 60 Euro.

Die epidemische Notlage wurde bereits am 3. März bis Ende Juni verlängert. Zukünftig soll der Bundestag die Situation alle drei Monate neu bewerten um feststellen, ob die epidemische Notlage weiterhin Bestand hat.