„Apotheken sind zentraler Baustein“

Corona-Schnelltest: 15 Euro in Sachsen-Anhalt APOTHEKE ADHOC, 15.03.2021 09:57 Uhr

Apotheken als Testzentren: In Sachsen-Anhalt hat der LAV mit dem Ministerium einen Rahmenvertrag geschlossen.
Berlin - 

Auch in Sachsen-Anhalt hat das Gesundheitsministerium mit dem Landesapothekerverband (LAV) einen Rahmenvertrag geschlossen, über den die Apotheken kostenlose Corona-Schnelltests durchführen können. Nun hofft man, dass möglichst viele Kollegen an Bord kommen.

Der Rahmenvertrag regelt, dass die Apotheken im Rahmen der Corona-Testverordnung PoC-Antigentests durchführen können. „Damit können wir schnell ein breites Netz an Test-Möglichkeiten aufbauen“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Pandemiebekämpfung.“ Die Infrastruktur dafür werde jetzt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebaut. „Das Angebot der Apotheken ist dabei ein ganz zentraler Baustein“, so Grimm-Benne.

Damit möglichst viele Apotheker:innen mitmachen, legt das Ministerium sogar drei Euro obendrauf und zahlt analog zu den Ärzten 15 Euro zuzüglich Sachkosten. Bislang haben sich auf der Website der Kammer nur rund 15 Apotheken für kostenfreie Tests registriert, die meisten davon in Magdeburg.

„Wir sind über die schnellen und sehr konstruktiven Vertragsverhandlungen mit dem Land sehr erfreut. Jetzt können unsere Mitgliedsapotheken dem Vertrag beitreten und somit zügig die kostenlosen Tests für die Bevölkerung anbieten. Denn mit dieser Landesvereinbarung entfällt für die einzelne Apotheke die Pflicht, separat mit dem jeweiligen Gesundheitsamt in Vertragsverhandlungen zu treten“, erklärt Matthias Clasen, Geschäftsführer des LAV. Wer außerhalb der Apotheke testet, muss dies allerdings bei der Aufsicht noch anmelden.

Clasen ergänzt: „Dank der sehr zügigen und flexiblen Verhandlungen mit dem Sozialministerium kann nun kurzfristig ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Testangebot aufgebaut werden. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist die Apotheke übrigens verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.“

Die Rückmeldung von Seiten der Apotheken zum Vertrag sei sehr gut. Sukzessive werde daher in den nächsten Tagen ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut. Die Durchführung von Corona-Schnelltests ist laut Clasen eine freiwillige Zusatzdienstleistung der jeweiligen Apotheke. Aufgrund der organisatorischen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen könnten nicht alle Apotheken diese Dienstleistung anbieten.