Stiko überarbeitet Impfempfehlung

Corona-Impfung: Arzt darf Patienten priorisieren Alexandra Negt, 11.01.2021 17:12 Uhr

Die Stiko hat die Impfempfehlungen überarbeitet. Im Einzelfall muss der Arzt die Entscheidung übernehmen, ob eine Person priorisiert geimpft wird, oder nicht. Foto: Tong_stocker/shutterstock.com
Berlin - 

Die Reihenfolge, wer zuerst eine Impfung Covid-19 erhalten sollte, war zunächst klar definiert. Nun hat die Ständige Impfkommission (Stiko) die Empfehlungen überarbeitet: Da bei der Priorisierung nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden können, obliegt es im Einzelfall der für die Impfung verantwortlichen Person, ob jemand priorisiert geimpft werden soll oder nicht. Der Arzt muss dann die Einteilung in die jeweilige Priorisierungskategorie übernehmen.

Aktuell sind in Deutschland zwei Vakzine gegen Corona zugelassen; die beiden mRNA-Impfstoffe sind zunächst nur in begrenzten Stückzahlen verfügbar, sodass eine Priorisierung der Impflinge erfolgen muss. Die Stiko hatte hierzu klare Empfehlungen herausgegeben: So teilt sich Impfreihenfolge in insgesamt sechs Gruppen auf. In der ersten Gruppe sind Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen im Alter von über 80 Jahren, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, sowie Personen, die andere Tätigkeiten in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern ausüben.

Nun wurden die Impfempfehlungen aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass nicht alle Risikogruppen im Einzelnen berücksichtigt werden können. Das bedeutet, dass im Einzelfall der Arzt die Einteilung übernehmen muss.

So heißt es in der aktuellen Überarbeitung: „Bei der Priorisierung innerhalb der Covid-19-Impfempfehlung der Stiko können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden. Deshalb sind Einzelfallentscheidungen möglich. Es obliegt den für die Impfung Verantwortlichen, Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen. Dies betrifft zum Beispiel Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.“

Auch zum Impfregime wurden Ergänzungen vorgenommen. Laut Stiko soll eine Impfserie mit dem gleichen Impfstoff erfolgen. Ein Wechsel der Produkte soll aufgrund fehlender Erfahrung vermieden werden. Wichtig dabei sei jedoch, dass die beiden mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna´ hinsichtlich iherer Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig zu beurteilen sind. Bezogen auf das Impfregime heißt es in der Überarbeitung: „Die Gabe der zweiten Impfstoffdosis soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes (derzeit 42 Tage) erfolgen. Sollte der empfohlene Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.“

Schwangere nein – Stillende ja

Auch beim Thema Schwangerschaft und Stillzeit gibt es Nachbesserungen. Die Stiko informiert darüber, dass zur Anwendung der mRNA-Impfstoffe in der Schwangerschaft und Stillzeit aktuell keine ausreichenden Daten vorliegen. Sollte es zu einer Impfung während der Schwangerschaft gekommen sein, zum Beispiel weil die Frau noch nichts von der Empfängnis wusste, so stellt dies keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar. „Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung kann in Einzelfällen nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.“ Die Stiko schätzt das Risiko für den Säugling bei stillenden Müttern nach einer Corona-Impfung für gering ein.

Personen, die eine Sars-CoV-2-Infektion überstanden haben, fragen sich, ob sie einen ausreichend hohen Infektionsschutz besitzen, oder ob auch für sie eine Impfung notwendig ist. Hierzu heißt es seitens der Stiko: „Nach überwiegender Expertenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit Sars-CoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.“ Abschließende Aussagen könnten zu dieser Fragestellung auf Basis der aktuellen Datenlage jedoch noch nicht gemacht werden.