Nahverkehr und Einzelhandel

Bayern beschließt FFP2-Maskenpflicht dpa, 12.01.2021 13:31 Uhr

FFP2 ist Pflicht: In Bayern müssen Menschen im Nahverkehr und Einzelnhandel künftig Masken mit Filterwirkung tragen. Ein einfacher Mundschutz reicht nicht mehr. Foto: shutterstock.com/Dan74
Berlin - 

In Bayern gilt vom kommenden Montag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte.

Söder sagte, die „normalen Community-Masken“ seien in der Corona-Pandemie zum Schutz der anderen. FFP2-Masken schützen auch den Träger selbst. Ziel sei, die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Handel zu verbessern.

„Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet, also es gibt keine Mangelware FFP2“, betonte der Ministerpräsident. Die Masken seien zum Teil sogar „deutlich im Überfluss, zum Teil jedenfalls, vorhanden“. Insgesamt sprach Söder angesichts etwas
zurückgehender Corona-Zahlen von einer „verhalten positiven Tendenz“. „Ein Großteil der Maßnahmen beginnt zu wirken.“

Binnen 24 Stunden habe es in Bayern 1740 Neuinfektionen gegeben – fast 500 weniger als vor einer Woche. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 158,8 liege der Freistaat bundesweit auf Platz 7. Das sei nur ein Zwischenstand. Noch sei unklar, wie sich die Ferien auswirken. Dies werde man endgültig wohl gegen Ende dieser Woche sehen. Söder betonte, jedenfalls sei weiterhin Konsequenz und Geduld notwendig.

Insbesondere warnte der CSU-Vorsitzende vor einer verstärkten Ausbreitung des Coronavirus durch mutierte Virenformen aus
Großbritannien. Er verglich die Maßnahmen gegen die Mutationen mit „einem Wettlauf gegen die Zeit“. „Die Mutationen bereiten uns Sorge.“

Söder wiederholte in diesem Zusammenhang seinen Vorschlag, auch eine begrenzte Impfpflicht für Bedienstete in Alten- und Pflegeheimen zu debattieren.