Einordnung vom Fachanwalt für Medizinrecht

AstraZeneca-Impfstopp: Mit Beschränkung aufgehoben? dpa/APOTHEKE ADHOC, 18.03.2021 09:48 Uhr

Die Entscheidung der EMA zum Impfstopp von AstraZeneca wird heute erwartet – ein Fachanwalt für Medizinrecht geht von einer Aufhebung mit Einschränkungen aus. Foto: shutterstock.com/Marc Bruxelle
Berlin - 

Der Fachanwalt für Medizinrecht, Alexander Ehlers, glaubt, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA beim Impfstoff von AstraZeneca Beschränkungen für bestimmte Patienten erlassen wird und der Impfstopp dann entsprechend aufgehoben wird.

„Wir erwarten (...), dass die EMA wahrscheinlich einen Warnhinweis ergänzend aufnehmen wird, und zwar dahingehend, dass Patientinnen und Patienten mit Blutgerinnungsstörungen und Einnahme von Kontrazeptiva, also Antibabypille, hier von der Impfung ausgenommen werden sollten“, sagte der Direktor des Health Care Management Institutes an der privaten EBS Universität für Wirtschaft und Recht bei Frankfurt am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. „Das ist zu erwarten und insofern wird der Impfstoff weiterhin zur Verfügung stehen“.

Die EMA will an diesem Donnerstag entscheiden. Der Gebrauch des AstraZeneca-Impfstoffs war in Deutschland und weiteren Ländern nach vereinzelten Thrombosefällen nach Impfungen ausgesetzt worden. Deutschland impft bis zur EMA-Entscheidung nur die Präparate von Biontech/Pfizer und Moderna. „Wir alle gehen davon aus, dass die EMA erwartungsgemäß kein Verbot, keinen Rückruf, keinen Widerruf der Zulassung verhängen wird. Dafür spricht eigentlich nichts“, sagte Ehlers.

Erst gestern war ein weiterer Fall in Deutschland bekanntgeworden: Bei einer Frau aus dem Raum Trier ist nach einer Corona-Schutzimpfung mit AstraZeneca auch eine Thrombose (Blutgerinnseln) in den Hirnvenen festgestellt worden. Die 47-Jährige werde in einer Klinik behandelt, es bestehe keine Lebensgefahr, teilte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch in Mainz mit. Die Diagnose sei am Sonntag gestellt und das Ministerium am Dienstagabend informiert worden. Nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium wurden in Deutschland bis Dienstagabend insgesamt acht Fälle mit Thrombosen (Blutgerinnseln) in den Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung gemeldet. Der Trierer Fall ist nach Einschätzung von Bätzing-Lichtenthäler wohl der neunte.