Vektorimpfstoffe

AstraZeneca entsorgen: Biologischer Sondermüll

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Berlin -

Bei den Impfstoffen von AstraZeneca und Janssen handelt es sich um Vektorimpfstoffe, bei denen das Spikeprotein von Sars-CoV-2 auf ein für den Menschen ungefährliches Virus (Vektor) aufgebracht wurde. Dies führt dazu, dass die Vakzine als genetisch veränderte Präparate eingestuft werden. Die Entsorgung sollte laut AstraZeneca über den biologischen Sondermüll erfolgen. Auch die Abreinigung bei Bruch muss nach gewissen Regeln erfolgen.

In der Fachinformation zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca heißt es: „Vaxzevria enthält genetisch veränderte Organismen (GVOs). Nicht verwendeter Impfstoff oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Empfehlungen für genetisch veränderte Organismen oder biologischen Sonderabfall zu beseitigen. Verschütteter Impfstoff sollte mit einem Mittel mit Wirkung gegen Adenoviren desinfiziert werden.“

Inaktivierung bei vermehrungsfähigen Keimen

Nach § 13 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) ist die Inaktivierung gentechnisch veränderter Abfälle vor der Entsorgung vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet das, dass die gentechnisch veränderten Organismen nach der Entsorgung nicht mehr infektiös oder vermehrungsfähig sein dürfen. Die Inaktivierung kann über physikalische Verfahren, wie Hitze oder Druck, oder chemische Verfahren, wie Einwirkung und Exposition gegenüber speziellen Substanzen, erreicht werden.

Einige Apotheken mit Sterillabor und Herstellbetriebe kennen das Problem mit der Entsorgung aus dem mikrobiologischen Monitoring. Natürlich wächst auf dem Großteil der Abklatsch- und Sedimentationsplatten nichts. Kommt es dennoch vor, so wissen die Apotheker:innen und PTA nicht, um welchen Keim es sich handelt. Häufig werden bewachsene Platten dann vor der Entsorgung im Autoklaven hitzesterilisiert, bevor sie dann dem Hausmüll zugeführt werden können.

In der Arztpraxis werden definitiv Reste von Vektorimpfstoffen anfallen. Auch die Durchstechflaschen von AstraZeneca und Janssen sind überfüllt. So soll gewährleistet werden, dass alle Impfdosen ohne Probleme entnommen werden können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass kein Vial restlos entleert wird. Die Durchstechflaschen sollen nicht im einfachen Hausmüll entsorgt werden. In den Impfzentren werden die Flaschen zusammen mit dem Impfzubehör in den Kanüleneimern gesammelt.

RKI sieht Abfälle unkritisch

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ende März Empfehlungen zum Umgang mit den Impfabfällen veröffentlicht. Dort heißt es: „Zu dem Vektor-basierten Covid-19-Impfstoff der Firma AstraZeneca ist festzustellen, dass keine vermehrungsfähigen Viren enthalten sind. Damit sind – wie bei allen anderen Covid-19-Impfstoffen – keine Risiken vorhanden, die einen besonderen Umgang mit Impfstoffabfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen beziehungsweise Arzneimittelabfällen erfordern. Dies trifft auch für die derzeit bekannten, noch in der Entwicklung befindlichen Covid-19-Impfstoffe zu.“

Sollte ein Vial zu Bruch gehen, ist die Abreinigung mit einem passenden Desinfektionsmittel wichtig. Im Fall Vaxzevria muss ein Adenovirus abgereinigt werden. Dieses unbehüllte Virus kann lediglich mit alkoholischen Lösungen inaktiviert werden, die mit „viruzid“ oder begrenzt viruzid Plus“ gekennzeichnet sind.

„Begrenzt viruzid Plus“ bedeutet, dass das Mittel auch gegen Adeno-, Rota- und Noroviren wirksam ist. Die Einwirkzeit des jeweiligen Präparates muss beachtet werden. Abweichend von der hygienischen Händedesinfektion können längere Einwirkzeiten von bis zu zwei Minuten erforderlich sein.

 

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