Pfusch-Prozess

Verteidiger: Zu eifriger Sachverständiger APOTHEKE ADHOC, 20.11.2017 12:41 Uhr aktualisiert am 20.11.2017 16:44 Uhr

Berlin - 

Zu Beginn des vierten Verhandlungstages im Pfusch-Prozess von Bottrop hat das Landgericht Essen einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses zurückgewiesen. Die Verteidigung versucht derweil den Sachverständigen der Ermittler in Zweifel zu ziehen. Dies berichtet Correctiv.

Ein Anwalt der Nebenklage hatte gefordert, das Verfahren so lange auszusetzen, bis zwei Ersatzschöffen zu dem Verfahren hinzugezogen werden. Eine vorgesehene Schöffin war wegen einer Augen-Operation ersetzt worden. Ein anderer Schöffe wurde für befangen befunden, da er selbst jahrelang in einer Apotheke in Bottrop gearbeitet hatte. Der Prozess geht also wie geplant weiter – mit dem Risiko zu platzen, wenn einer der aktuellen Schöffen ausfällt.

Was sich allerdings ändert, ist die Dauer des Prozesses. Da bereits jetzt klar ist, dass die angesetzten Verhandlungstage nicht ausreichen, hat der Richter zwölf weitere angesetzt. Der Prozess wird jetzt mindestens bis kommenden März laufen.

Heute hat der Sachverständige Christoph Luchte ausgesagt. Er ist einer der Laborleiter des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LGZ) und hatte die Razzia in der Alten Apotheke begleitet und später ein Gutachten erstellt. Die Anwälte von Peter S. wollten verhindern, dass Luchte zum Sachverständigen ernannt wird. In ihrem Ablehnungsgesuch hieß es, Luchte habe „einen sehr hohen Belastungseifer offenbart“, was der Neutralitätspflicht eines Sachverständigen widerspreche.

Die Kammer hat das Gesuch der Anwälte jedoch zurückgewiesen und Luchte befragt. Er hat von der Untersuchung der beschlagnahmten Therapien aus der Alten Apotheke berichtet. „S. fixiert den Gutachter mit düsterem Blick und runzelt immer wieder die Stirn“, schreibt Correctiv. Luchte habe deutlich sicherer als die vorherigen Zeugen von der Kriminalpolizei gewirkt.

Ein Argument der Verteidigung ist, dass es keine Methoden gäbe, um einen Mindergehalt an Wirkstoffen zu beweisen. Sie beziehen sich dabei auf ein Gutachten von Professor Dr. Fritz Sörgel. Das Gericht hat sich darum von Luchte erklären lassen, bei welcher Messmethode welche Abweichungen möglich sind. Der Sachverständige hat laut Correctiv außerdem erklärt, wie über den Platingehalt und das Gewicht einer Probe ein Mindergehalt an Wirkstoff festgestellt werden konnte. Am Mittwoch geht der Prozess weiter, dann muss sich Luchte den Fragen der Verteidigung stellen.