Lieferservice

Keine Rezeptsammlung bei Edeka Alexander Müller, 02.06.2015 15:09 Uhr

Berlin - 

Pick-up in Gewerbebetrieben ist erlaubt, aber Rezeptsammelstellen müssen Apotheker erst beantragen. Genehmigt wird dies nur für entlegene Gebiete – das trifft auf Herne im Ruhrgebiet nicht zu. Trotzdem wollte die Pinguin-Apotheke im Eingangsbereichs eines Edeka-Marktes Rezepte abfischen. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) verbot den Service.

Die Pinguin-Apotheke hatte im Edeka-Markt in Herne-Holsterhausen eine Pick-up-Stelle eingerichtet. Kunden des Supermarktes konnten dort ihre Rezepte abgeben und die Medikamente in der Apotheke vorbestellen oder auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen. Apothekerin Dr. Kerstin Boje-Petzokat betreibt insgesamt drei Apotheken in Herne.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), hatte sich im Februar beim Marktleiter Hans-Jürgen Vogel über den neuen Service informiert – und war recht angetan: „Das einzigartige an diesem System ist die unmittelbare und schnelle Versorgung von Medikamenten. Normale Versandapotheken benötigen mindestens zwei Tage für die Lieferung“, teilte Fischbach mit, deren Wahlkreis Herne ist.

Weniger begeistert war Apothekerin Annegret Koglin, Chefin der „Neuen Apotheken“ in Herne. Sie klagte gegen den Betrieb nicht genehmigter Rezeptsammelstellen. Die beiden Apothekerinnen trafen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht, Herne ist in Sachen Wettbewerb ein heißes Pflaster. Das Landgericht Bochum hatte in erster Instanz kein Problem mit der Pick-up-Stelle, doch das OLG verbot die Rezeptsammelstelle im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Entscheidung ist rechtskräftig, ob ein Hauptsacheverfahren angestrebt wird, war bislang nicht zu erfahren.

Marktleiter Vogel hatte die Idee für die Pick-up-Stelle nach eigenen Angaben selbst, nachdem die Apotheke im Stadtteil geschlossen hatte. Zunächst sollte eine Apotheke mit bei Edeka einziehen: In der Bauphase sei eine Aufstockung des Gebäudes diskutiert worden. Doch weil sich keine Ärzte für das Projekt fanden, gab es auch keine neue Apotheke. Vogel war daraufhin mit Marcus Petzokat, der das Marketing der Apotheken seiner Frau betreut, ins Gespräch gekommen. Nach einigen Wochen der Planung wurde die Rezeptsammelstelle eröffnet.

Doch laut OLG dürfen Apotheker keine Rezeptsammelstellen in Lebensmittelmärkten unterhalten und für diese werben. Die Pinguin-Apotheke hatte mit einer Werbetafel und Flyern auf das Angebot aufmerksam gemacht. Die Kunden konnten ihre Rezepte in Umschlägen in eine Sammelbox einwerfen.

Koglin hatte darin einen Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gesehen, da die Konkurrenz eine unzulässige und zudem behördlich nicht genehmigte Rezeptsammelstelle unterhalte. Sie verlangte im Wege der einstweiligen Verfügung, das Angebot zu untersagen. Die Pinguin-Apotheke meinte dagegen, wegen ihrer Versanderlaubnis sei die Sammelstelle ein Teil des ihr erlaubten Versandhandels.

Das OLG Hamm hat den Service in dieser Form untersagt. Die Sammelbox sei eine Rezeptsammelstelle im Sinne der ApBetrO, es handele sich eben nicht um Versandhandel. Über die Sammelstelle biete die Pinguin-Apotheke nämlich das Abholen oder Ausliefern der bestellten Medikamente an, die in der ApBetrO geregelt sei. Es handele sich auch nicht lediglich um eine „Pick-up-Stelle“ im Sinne der apothekenrechtlichen Rechtsprechung, weil es keine Stelle zum Abholen von Medikamenten sei.

Die Apotheke verfüge weder über die notwendige Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle, noch dürfe sie eine solche in einem Gewerbebetrieb unterhalten. Auch dagegen verstoße die Rezeptsammelstelle, die in einem Lebensmittelsupermarkt im Sinne der ApBetrO platziert worden sei.

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) war zwar an der Auseinandersetzung zwischen den Apotheken nicht beteiligt, begrüßt aber die Entscheidung des OLG. Das Urteil bestätige die Rechtsauffassung der Kammer, dass Pick-up-Stellen und Rezeptsammelstellen nicht gleichzusetzen seien, so ein Sprecher.