Großhandelskonditionen

Sanacorp erhöht die Basisspanne

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Berlin -

Die Sanacorp nimmt im Februar Konditionenkürzungen vor. Die Basisspanne wird auf 6,33 Prozent erhöht. Der Wert gilt für das gesamte verschreibungspflichtige Sortiment ohne Hochpreiser. Der genossenschaftliche Großhändler begründet die Anpassung mit einer seit Jahren sinkenden Spanne.

In einem Schreiben an die Apotheken heißt es: „Bekanntlich ist die Spanne des Pharmagroßhandels durch Veränderungen in den Bezugsstrukturen über die Jahre kontinuierlich gesunken.“ Für die Mischkalkulation sei eine Basisspanne jedoch „die ökonomisch maßgebliche Steuerungsgröße“.

Der Großhändler wird daher kurzfristig reagieren: „Aufgrund des degressiven Spannenverlaufes im Großhandel sehen wir uns leider gezwungen, die Basisspanne ab Februar 2018 einheitlich auf 6,33 Prozent auf das gesamte verschreibungspflichtige Sortiment ohne Hochpreisartikel anzupassen.“ Die Gebietsleiter werden demnächst ausschwärmen und mit den Apothekern individuelle Vereinbarungen „im Rahmen einer wirtschaftlich vertretbaren Gesamtkondition“ besprechen.

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC: „In der Vergangenheit hat Sanacorp innerhalb ihrer sehr transparenten Konditionsgestaltung eine Basisspanne zu Grunde gelegt, die 0,19 Prozentpunkte unterhalb der unserer Mitbewerber lag. Hier musste eine Korrektur vorgenommen werden, um schlichtweg wieder vergleichbar zu sein. Unsere Kunden werden damit nicht schlechter gestellt, als wenn sie bei einem anderen Großhandel einkaufen.“

Einen sogenannten Handelsspannenausgleich haben fast alle Großhändler in ihren Konditionen. Dieser wurzelt in der Honorarumstellung aus dem Jahr 2012: Mit dem prozentualen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Herstellabgabepreis (gedeckelt bei 37,80 Euro) und einer Fixpauschale von 70 Cent haben günstige Präparate eine attraktivere Marge als Hochpreiser. Gerade nach dem BGH-Urteil im Skonto-Prozess und der Freigabe der 70 Cent für den Rabattwettbewerb befürchten die Großhändler eine Zunahme des Direktgeschäfts mit günstigen Schnelldrehern.

Das beeinflusst die Mischkalkulation der Großhändler – zum Negativen. Und wenn die Apotheker gehofft hatten, nach dem BGH-Urteil bessere Konditionen zu erhalten, sehen sie sich getäuscht. Zunächst hatte die Noweda den Außendienst auf das Thema eingeschworen. Auch Kunden anderer Großhändler können das Lied vom Handelsspannenausgleich singen oder bekamen direkte Rabattkürzungen angekündigt.

Beim Handelsspannenausgleich legt der Großhandel eine Marge fest, die er pro Packung verdienen möchte. Dazu wird ein durchschnittlicher Packungspreis vereinbart. Liegt die Apotheke beim Einkauf darüber, werden die gewährten Rabatte entsprechend gekürzt, damit der Großhändler auf seine Marge kommt. Wiederkehrende Werte sind 6,34 Prozent bei der Gehe und Alliance Healthcare Deutschland (AHD), 6,33 Prozent bei Phoenix, 6,29 Prozent bei Noweda und 6,14 Prozent bei Sanacorp. Das entspricht einem durchschnittlichen Packungswert zwischen 20,65 Euro und 22 Euro. Allerdings gibt es vielfach individuelle Vereinbarungen, da der Durchschnittswert vor allem in Abhängigkeit der umliegenden Ärzte stark schwanken kann.

Entsprechend heißt es jetzt auch bei der Sanacorp, dass es in einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung immer um eine wirtschaftlich vertretbare Gesamtkondition für die Beteiligten gehe. „Und genau diese steht bei Sanacorp als Apothekerunternehmen stets im Fokus“, so der Sprecher weiter. Da der Wettbewerbsdruck unvermindert anhalte, sei das Konditionsgesamtpaket maßgeblich. Die Maßnahme basierten „auf gesicherten Marktinfos“ und würden nach sorgfältiger Abwägung getroffen. Alle Details möchte der Großhändler direkt mit den Apotheken besprechen.

Im Schreiben an die Apotheken verweist der Großhändler noch auf seine „Top-Warenverfügbarkeit, eine qualitiativ hochwertige und GDP-konforme Logistikleistung und viele praxisbewährte Servieceleistungen“. Zusätzlich zu diesem Leistungsangebot will die Sanacorp im Laufe des Jahres weitere Bausteine im Bereich der Digitalisierung und der nachhaltigen Marktpositionierung anbieten.

„Damit können Sie auch im Gegenwind alternativer Bezugsmöglichkeiten Ihren Kunden den bestmöglichen Service gewährleisten und die Unverzichtbarkeit Ihrer Vor-Ort-Apotheke unterstreichen“, verspricht der Großhändler. Um das Leistungspaket jederzeit anbieten zu können, sei aber eben auch die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten.

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