Saarland

Revision wird transparent und teuer Alexander Müller, 30.04.2015 14:26 Uhr

Berlin - 

Alles Neue bringt der Mai. Die Apothekerkammer des Saarlands übernimmt am 1. Mai die komplette Aufsicht über ihre Mitglieder. Vorteil für die Apotheken: Die Kammer hilft bei der Vorbereitung auf Revisionen und kündigt diese sogar vorher an. Nachteil: Die Kontrollen sind künftig doppelt so teuer wie bislang.

Ziel der Kammer bei der Übernahme der neuen Aufgabe ist eine „größtmögliche Transparenz“. So werden die Regelbesichtigungen künftig etwa zwei Wochen zuvor angekündigt, damit sich die Apothekeninhaber möglichst gut vorbereiten und alle erforderlichen Unterlagen bereithalten können. Zu jeder Regelbesichtigung erhält die Apotheke zudem im Anschluss eine Niederschrift.

Bei der Vorbereitung bietet die Kammer wiederum Unterstützung: Auf der Internetseite apothekeninfo-saar.de gibt es umfangreiche Informationen dazu, was bei einer Revision überprüft wird und welche Dokumente gefragt sind. Dazu zählen etwa der „Revisionsordner“, der Personal- und Hygieneplan oder Herstellungs- und Prüfprotokolle aus der Defektur. „Im Umkehrschluss darf und muss natürlich erwartet werden, dass sich die jeweilige Apotheke in einem revisionsfähigen Zustand befindet“, heißt es bei der Kammer.

Schließlich ist es auch im Interesse der Apotheker, sich gut vorzubereiten, weil die Gebührenhöhe von der Dauer der Besichtigung abhängt. Eine normale Regelbesichtigung kostet künftig 375 Euro, QMS-zertifizierte Apotheken kommen mit 300 Euro etwas günstiger davon. Welches QM-System die Apotheker verwendet, ist der Kammer dabei egal. Dauert die Kontrolle länger als zwei Stunden, kostet jede weitere angefangene Stunde zusätzlich 150 Euro.

Muss bei einer Apotheke aufgrund von Beanstandungen eine Nachbesichtigung durchgeführt werden, kostet das pauschal 250 Euro extra. Dasselbe gilt für Schwerpunktbesichtigungen, wenn die Kammer etwa einem Hinweis nachgeht, dass eine PKA im Handverkauf tätig ist. Solche Kontrollen der Pharmazieräte werden naturgemäß nicht zuvor angekündigt.

Die Kammer hatte die Mitglieder schon behutsam darauf vorbereitet, dass die Revisionen teurer werden würden. In der Vergangenheit mussten die Apotheken 175 Euro zahlen – was für das Land aber eben auch nicht kostendeckend war. Die Kammer erhält dagegen keine Zuschüsse mehr vom Land: „Wir müssen uns komplett aus den Gebühren finanzieren“, sagte Geschäftsführer Carsten Wohlfeil. Proteste der Mitglieder habe es nicht gegeben. Immerhin sei jede Apotheke nur alle drei Jahre dran, der Betrag also zu verschmerzen.

Die zehn ehrenamtlichen Pharmazieräte werden auf Vorschlag der Kammer weiterhin vom Ministerium als Beamte auf Zeit ernannt, weil die Kammer der Fachaufsicht der Regierung unterliegt. Für sie ändert sich eigentlich nichts – außer einer Verdoppelung ihrer Entschädigung: Ab sofort erhalten sie für eine normale Regelbesichtigung 100 Euro, weitere 50 Euro für jede weitere Stunde. Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten laufen auch künftig über das Ministerium. Berufsrechtliche Verfahren kann die Kammer von sich aus einleiten.

Die Kammer übernimmt alle Aufgaben ab Erteilung der Betriebserlaubnis. Mit anderen Worten: Verleihung und Entzug der Approbation gehören nicht in ihren Tätigkeitsbereich. Dafür ist die Kammer neben den Revisionen für Versand- und Großhandelserlaubnis zuständig sowie die Heimversorgung und Rezeptsammelstellen. Größere Herstellbetriebe, Großhändler und Hersteller liegen dagegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Apotheker.

Die Vertreterversammlung hatte schon im Oktober beschlossen, die neue Aufgabe vom Gesundheitsministerium zu übernehmen. Dazu wurde ein Sonderhaushalt von jährlich 75.000 Euro beschlossen, der sich aus den Gebühren finanzieren muss.

Ursprünglich sollte die Kammer schon zum Jahreswechsel die Aufsicht übernehmen. Doch der Termin wurde immer wieder verschoben, zwischenzeitlich sah es sogar so aus, als ob der Wechsel erst im Juli erfolgen kann. Denn zunächst musste eine externe Anhörung der von der Übertragung „betroffenen“ Institutionen erfolgen. Das Thema musste durch den Ministerrat – alle Minister mussten unterschreiben. Heute wurde die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht, ab morgen ist die Kammer die zuständige Überwachungsbehörde.