Rezeptur/Labor

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Karoline Schumbach, 04.12.2012 11:35 Uhr

Frist abgelaufen: In der Apotheke müssen nun alle Einzelsubstanzen nach der neuen CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Apotheken sollten neben den neuen Regelungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auch an die Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung denken: Seit Anfang Dezember müssen alle Standgefäße und Reagenzien in der Apotheke nach der neuen CLP-Verordnung gekennzeichnet werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln am 1. Dezember 2010 wurde eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt. Für Stoffgemische muss die Verordnung erst ab Juni 2015 umgesetzt werden. Lagerbestände können sogar noch zwei Jahre länger mit der alten Kennzeichnung versehen sein. Die einzelnen Gefäße dürfen allerdings nur nach neuer oder nach alter Vorschrift gekennzeichnet sein, eine doppelte Beschriftung ist nicht erlaubt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) weist zusätzlich darauf hin, dass Sicherheitsdatenblätter nach der alten Kennzeichnung vorliegen müssen, sofern auch die Stoffe noch in alter Beschriftung in der Apotheke vorrätig gehalten werden. Die Unterweisung der Mitarbeiter und die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen müssen ebenfalls angepasst werden: Je nachdem,ob Gefäße nach alter oder neuer Verordnung beschriftet sind, muss dann auch die Schulung des Personals und die Beurteilung der Chemikalien entsprechend erfolgen.