Apotheken-Bereitschaft

Notdienst ist nicht gleich Notdienst Julia Pradel, 27.11.2012 13:55 Uhr

Mehrmals pro Woche oder achtmal im Jahr: Die Notdienstregelungen unterscheiden sich von Ort zu Ort und von Kammer zu Kammer. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bei der von der Regierung angekündigten Notdienstpauschale gibt es noch zahlreiche offene Fragen: Von wem wie viel Geld auf welche Weise an die Apotheker gezahlt werden soll, ist noch nicht festgelegt. Es solle möglichst einfach geregelt sein, sagt ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Doch Notdienst ist nicht gleich Notdienst: Zwischen den einzelnen Bundesländern und Regionen gibt es großes Unterschiede.

In ländlichen Gebieten müssen Apotheken oft mehr als einmal pro Woche auch nachts geöffnet sein; in Großstädten hingegen nur weniger als zehnmal im Jahr, also etwa alle 45 bis 48 Tage.

Die meisten Kammerbezirke sind in einzelne Notdienstbereiche eingeteilt, in denen die Apotheken in Absprache mit den Kammern den Dienst organisieren. In Westfalen-Lippe nutzt die Kammer seit Anfang des Jahres eine Software, die anhand zahlreicher Faktoren ein gleichmäßiges Netz von Dienst-Apotheken errechnet.

Entscheidend für die Organisation der Notdienste sind oft Entfernungsregelungen: In den meisten Bundesländern darf die nächste Apotheke nicht weiter als 20 Kilometer entfernt sein, in Ausnahmefällen sind 25 Kilometer erlaubt.

In ländlichen Gebieten kann es sein, dass in einem Notdienstbereich beispielsweise nur fünf Apotheken liegen – jede einzelne Apotheke muss also jede fünfte Nacht einen Volldienst über 24 Stunden leisten, obwohl die Dienste wenig genutzt werden.

Doch in manchen Gebieten gibt es noch weniger Apotheken: Die Kammern stehen dann vor der Herausforderung, zwei Interesse unter einen Hut bringen zu müssen. Patienten sollten nicht zu weit fahren müssen und Apotheker zu häufig Notdienst haben.

In Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg beispielsweise gibt es deshalb für diese Bezirke Stundendienste: Die Apotheker müssen wochentags nach Feierabend und an Sams-, Sonn- und Feiertagen einige Stunden arbeiten. Einen Nachtdienst gibt es in diesen Regionen nicht. Durch diese Regelung ist jeder zweite Dienst in Mecklenburg-Vorpommern ein Teildienst von ein bis zwei Stunden.

Solche Regelungen könnten jedoch problematisch sein, wenn es an die Verteilung der Notdienstpauschale geht: Werden nur Volldienste von 24 Stunden berücksichtigt, fallen die Landapotheken in besonders ländlichen Regionen nicht ins Raster.

Auch in Städten gibt es Teildienste, allerdings nicht, weil es zu wenig Apotheken gibt, sondern zu viele Kunden: Spätdienste sollen Apotheken mit 24-Stunden-Bereitschaft entlasten. Bis 22 Uhr sei die Nachfrage sehr hoch, erklärt die Hamburger Apothekerkammer. Danach gehe der Bedarf zurück. Rund zehn Apotheken haben in der Hansestadt täglich Nachtdienst, nochmal so viele unterstützen sie in den Abendstunden. Eine Apotheke hat alle 24 Tage abwechselnd Spät- und Volldienst.

In Berlin wurde eine solche Unterscheidung gerade abgeschafft: Stattdessen wurde für das kommende Jahr ein 27er-Turnus mit Volldiensten eingeführt. Viele Apotheken hätten ohnehin länger geöffnet, heißt es bei der Apothekerkammer. Die Versorgung mit Arzneimitteln sei dadurch gewährleistet und der Spätdienst habe an Bedeutung verloren.

Teildienste werden aber auch kurzfristig angesetzt, um geöffnete Apotheken zu unterstützen: Beim Papstbesuch 2011 in Freiburg beispielsweise oder beim Nato-Gipfel 2009 seien zusätzliche Apotheken geöffnet gewesen, sagt ein Sprecher der Apothekerkammer Baden-Württemberg.