OHG-Apotheken

Geteilte Selbstständigkeit

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Berlin -

Der Apotheker in seiner Apotheke – das ist nach wie vor das Idealbild der ABDA, trotz gesetzgeberischer Aufweichungen wie der Filialisierung. Doch die Zahl der Apotheken sinkt jährlich und die Zahl der Inhaber sinkt sogar noch schneller. Gegen diesen Trend gewinnt ein anderes Modell offenbar an Attraktivität: Die Apotheker in ihrer Apotheke. Die Zahl von Offenen Handelsgesellschaften (OHG) nimmt seit Jahren zu.

Klassisch betreibt ein Apotheker sein Geschäft als eingetragener Kaufmann (e.K.). Er ist als Einzelunternehmer im Handelsregister eingetragen und haftet als Privatperson für seinen Betrieb. Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke laut Apothekengesetz (ApoG) nur als OHG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreiben. Beteiligungen in Form einer stillen Gesellschaft, versteckte Darlehen oder Gewinnbeteiligungen sind unzulässig, Ausnahmen und besondere Regeln gelten für die Verpachtung.

Eine Apotheke gemeinsam zu betreiben, bietet verschiedene Vorteile, beginnend bei der Gründung oder Übernahme eine Apotheke: Investition können gemeinsam gestemmt, Aufgaben verteilt werden. Das gilt auch für den laufenden Betrieb. Später sticht aber vor allem der Vorteil Arbeitszeit heraus. Auch wenn formal für alle Inhaber Präsenzpflicht gilt, dürfte das Teilzeitmodell in der Praxis Realität sein.

Vor allem Apothekerinnen schließen sich häufiger als ihre männlichen Kollegen zusammen, um gemeinsam eine Apotheke zu betreiben. Einbußen beim Gewinn werden für eine größere Flexibilität in Kauf genommen. Beruf und Familie zu vereinen, ist als alleiniger Inhaber mit einem ebenfalls Vollzeit beschäftigten Partner kaum darstellbar. Dann bleibt nur ein Angestelltenverhältnis in einer Apotheke.

Im Jahr 2004 gab es nach Zahlen der ABDA 381 OHG-Apotheken. Seitdem ist die Zahl in jedem Jahr gestiegen. 2006 gab es einen deutlichen Anstieg um fast 10 Prozent, 2012 sogar um über 15 Prozent. Im Jahr 2014 zählte die ABDA 638 Apotheken in OHG.

Der Anstieg verläuft parallel zur „Feminisierung“ des Berufsstandes – und hängt wohl auch damit zusammen: Die Frauenquote im Berufsstand liegt insgesamt sehr hoch: 2015 waren 89,1 Prozent der Beschäftigten in Apotheken weiblich. Zwar wird dieser Wert noch immer von den PTA, PKA und Pharmazeiingenieuren nach oben gezogen, doch auch der Anteil der Apothekerinnen in der Offizin nimmt stetig zu, zuletzt lag er bei 71,3 Prozent.

Auch auf Chefebene gibt es diesen Trend: Von den 17.043 Apothekenleitern waren Ende 2014 7959 weiblich, das entspricht 46,7 Prozent. Zehn Jahre zuvor lag der Anteil bei 44,2 Prozent. Setzt sich die Entwicklung fort, werden die Frauen bald die Oberhand bei den Inhabern übernehmen. Das heißt aber nicht, dass die Mehrheit der Apotheken von Apothekerinnen geführt wird: Die männlichen Kollegen neigen mehr zur Filialisierung.

Und während die Zahl der Apotheken sinkt, gibt es immer mehr Standorte, die als Filiale betrieben werden. Laut ABDA gab es im dritten Quartal 2015 noch 20.296 Apotheken. 4261 davon – also etwas mehr als 20 Prozent – waren Filialen.

Bei der ABDA rechnet man in den kommenden Jahren mit einem weiteren Rückgang der Apotheken. Demnach könnten es Ende des Jahres noch 20.107 sein, ein Jahr später 20.004. 2018 würde die magische Schwelle von 20.000 Apotheken nach unten durchbrochen: Gemäß der Fortschreibung gibt es dann noch 19.942 Apotheken.

OHG könnten künftig dabei helfen, das Apothekensterben zumindest abzubremsen. Denn immer öfter haben Inhaber Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden. Das ist einer der häufigsten Gründe für Apothekenschließungen. Vor allem die Übergabe von Filialverbünden an Einzelapotheker wird zur wachsenden Herausforderung.

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