Apothekenstärkungsgesetz

Lauterbach: „Das haben wir noch nie so gemacht“

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Berlin -

In der SPD gibt es nach wie vor erhebliche Bedenken gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn(CDU) vorgelegte Apothekenstärkungsgesetz: „Wir werden gründlich prüfen, ob das Gesetz rechtlich haltbar ist“, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Neben rechtlichen Bedenken lehnt die SPD die vorgesehene Verteilung der zugesagten Mittel für neue Leistungen durch die Apotheker ab: „Das haben wir noch nie so gemacht“, sagte Lauterbach.

Nach Rücksprache mit dem SPD-geführten Justizministerium sei er persönlich „sehr skeptisch“ hinsichtlich der rechtlichen Haltbarkeit, erklärte Lauterbach. So sei der angekündigte Gegenvorschlag der SPD ebenfalls an rechtlichen Fragen gescheitert. „Dieser war schlichtweg wegen rechtlicher Probleme nicht umsetzbar“, sagte Lauterbach. Er habe sich in der letzten Zeit mit den rechtlichen Fragen des Apothekenstärkungsgesetzes stärker befasst, „als mir lieb war“.

Die rechtlichen Zweifel gegen das Rx-Boni-Verbot bestünden aus seiner Sicht „bis zum Schluss weiter, die haben wir heute auch noch.“ Es bleibe abzuwarten, ob die Verlagerung des Boni-Verbots vom Arzneimittelrecht ins Sozialgesetzbuch machbar sei. Da sei Spahn am Zug. „Sehr strittig“ ist laut Lauterbach auch die Frage der Notwendigkeit der Notifizierung des Gesetzes bei der EU-Kommission in Brüssel.

Persönlich sehr kritisch sehe er zudem die im Referentenentwurf vorgesehene Verteilung der zusätzlichen Honorarmittel durch die Apothekerschaft selbst. „Das ist ein Blankoscheck“, so Lauterbach. Die Politik habe auch den Ärzten noch nie Geld gegeben mit dem Hinweis, verteilt ihr das mal, sagte der SPD-Fraktionsvize: „Das praktizieren wir nicht.“ Niemand wisse dann, nach welchen Kriterien es verteilt werde – nach der Größe der Apotheke, der Anzahl der Leistungen, der Qualität, „das kann alles bedeuten“, so Lauterbach.

Auf Zustimmung stößt beim SPD-Fraktionsvize die im Referentenentwurf enthaltene Mehrfachverordnung für Chroniker. „Das halte ich für richtig“, sagte Lauterbach. Vorstellen könne er sich auch, dass Apotheker im Rahmen von Modellprojekten Grippeimpfungen übernehmen könnten. Das müsse aber noch weiter diskutiert werden, „damit werden wir uns noch intensiv beschäftigen.“

Spahn hatte vor wenigen Tagen seinen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vorgelegt. Der Referentenentwurf aus seinem Haus sieht unter anderem ein Rx-Boni-Verbot, ein Honorarplus von 205 Millionen Euro sowie ein Verbot von Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Apotheke vor. Außerdem soll es Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke geben und besondere Rezepte für eine Dauermedikation bei Chronikern. Für den Botendienst und den Versandhandel sollen außerdem Temperaturkontrollen für bestimmte Arzneimittel verpflichtend werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will so die von der ABDA als Alternative zum Rx-Versandverbot geforderte Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch regeln. Damit sollen auch ausländische Versandapotheken gezwungen werden, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten. Verstöße gegen den Rahmenvertrag sollen mit Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder einem maximal zweijährigen Ausschluss von der Versorgung sanktioniert werden.

Die Apotheken sollen außerdem mehr Honorar bekommen. Die von Spahn vorgesehenen Mehrausgaben der Kassen in Höhe 205 Millionen Euro sollen sich wie folgt verteilen:

Für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sind insgesamt 150 Millionen Euro eingeplant. Hierfür soll es einen eigenen Zuschlag von 20 Cent auf das Packungshonorar geben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen die möglichen Leistungen definieren, beispielhaft vom BMG genannt werden die Medikationsanalyse, AMTS und Erfassung definierter Gesundheitsparameter sowie pharmazeutische Betreuung spezifischer Patientengruppen. Für die Verteilung der zusätzlichen Mittel soll der DAV selbst zuständig sein.

Für Notdienste sollen circa 40 Millionen Euro mehr gezahlt werden. Dazu soll der Betrag, der für jedes zu Lasten der Kassen verordnete Rx-Arzneimittel in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) fließt, von 16 auf 21 Cent erhöht werden. Demnach soll jeder Notdienst künftig mit rund 350 Euro vergütet werden.

Die BtM-Vergütung soll um 15 Millionen Euro erhöht werden. Konkret wird der Betrag im Einzelfall von 2,91 auf 4,26 Euro erhöht. Damit will das BMG dem „verhältnismäßig höheren Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von BtM Rechnung“ tragen.

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