Impfstoffbestellung

KW 40: Jetzt wird’s kompliziert Alexandra Negt, 16.09.2021 12:47 Uhr

Ab Oktober: Die eingespielten Prozesse rund um die Impfstoffbestellung ändern sich. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In den vergangenen Wochen hatte sich die Impfstoffbestellung gut eingependelt. Damit ist ab Oktober Schluss: Auf die Apotheken wartet ein neuer Impfstoff, neue PZN und ein neuer Bestellprozess.

Eigentlich lief es in den meisten Apotheken zuletzt rund mit der Impfstoffbestellung. Die Höchstbestellmengen wurden aufgehoben und auch die anfänglichen Probleme mit dem beigelegten Impfzubehör waren beseitigt. Ab Oktober ändert sich das nun, denn die Impfzentren schließen. Damit kommt Spikevax (Moderna) in die Arztpraxen. Das Impfzubehör soll getrennt bestellt werden und allgemein muss auf die angegebenen PZN geachtet werden.

Vierter Impfstoff in der Apotheke

Der mRNA-Impfstoff von Moderna wird ab Oktober erstmalig über die Apotheke an die Leistungserbringer verteilt werden. Die Abda hat eine Standardarbeitsanweisung und eine entsprechende Begleitdokumentation erstellt. Denn genauso wie Corminaty darf auch Spikevax nach dem Auftauen maximal 12 Stunden lang transportiert werden.

Aktualisierte Haltbarkeitsdaten Comirnaty

Die Abda weist darauf hin, dass es in den kommenden Wochen zur Auslieferung von Comirnaty-Vials kommen kann, die bereits abgelaufen sind. Das hängt mit der überarbeiteten Haltbarkeit im ultratiefgekühlten Zustand zusammen. Am 13. September wurde die verlängerte Haltbarkeit im ultratiefgekühlten Zustand von sechs auf neun Monate genehmigt. Dementsprechend ändern sich die Verwendbarkeitsfristen:

Aufgedrucktes Datum ­­+ 3 Monate = Aktualisierte Haltbarkeit

  • Juni 2021 – September 2021
  • Juli 2021 – Oktober 2021
  • August 2021 – November 2021

Neue Leistungserbringer

Ab Oktober gehören neben den Vertrags- und Privatärzt:innen und Betriebsärzt:innen auch Krankenhäuser zu den Leistungserbringern. Generell zählen auch die Impfzentren mit den mobilen Teams weiterhin dazu, ab Oktober werden die Zentren jedoch in den meisten Fällen schließen. Eine weitere Besonderheit: Auch Ärzt:innen, die für die zuständigen Stellen der Länder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, gehören zu den neuen Leistungserbringern.

Mit den neuen Leistungserbringern kommen neue PZN hinzu. Vertrags-, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzt:innen benutzen weiterhin die Bund-PZN. Ärzt:innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Impfzentren mit den angegliederten mobilen Teams nutzen die ÖGD-PZN:

  • Comirnaty: 17755286
  • Spikevax: 17755240
  • Vaxevria: 17755323
  • Covid-19 Vaccine Janssen: 17755731

Herausforderung Bestellberechtigung

Ärzt:innen des ÖGD, in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern müssen der Apotheke spätestens bei der Bestellung einen Nachweis der Bestellberechtigung übermitteln. Dieser wird von der Bundesdruckerei erstellt. Auch die Ärzt:innen der Impfzentren und mobilen Teams müssen diesen Nachweis vorlegen. Die Krux: In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen, welcher Arzt/ welche Ärztin aus dem ÖGD impfen dürfen. Wichtig: Die Teilnahme am Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Institutes ist für alle Leistungserbringer zwingend erforderlich.

Kein Impfzubehör mehr über den Großhandel

Ab dem 4. Oktober wird der Großhandel kein Impfzubehör mehr mitliefern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, dass die Spritzen und Kanülen nicht mehr Vial-bezogen mitgeliefert werden, sondern separat bestellt werden müssen. Diese Änderung soll mittels Allgemeinverfügung geregelt werden. Das bedeutet, dass die Ärzt:innen ihren tatsächlichen Bedarf selbst bestellen. Die Kosten für das Impfzubehör trägt weiterhin der Bund. Kanülen & Co. müssen nicht am selben Tag wie der Impfstoff bestellt werden.

Dienstag ist Bestelltag

Alle Leistungserbringer sollen jeweils am Dienstag die benötigten Mengen Impfstoff bestellen – auch Betriebsärzt:innen. Der Mittwoch als Bestelltag entfällt somit. Ebenfalls entfällt für die Betriebsärzt:innen die Beschränkung auf Comirnaty. Ab Oktober sollen auch in Betrieben alle vier aktuell zugelassenen Impfstoffe verimpft werden können. Vertragsärzt:innen bestellen weiterhin mit einem Muster-16-Rezept, alle anderen Mediziner:innen nutzen ein blaues Rezept.

Bei den Betriebsärzt:innen gibt es noch eine Neuerung: Die bisher verwendete Bund-PZN BA entfällt. Für die Bestellungen der Betriebsärzt:innen wird zukünftig ebenfalls die Bund-PZN verwendet.

Der Großhandel informiert die Apotheken über die tatsächliche Liefermenge jeweils am Mittwoch in der Woche vor der Auslieferung.