Zweitimpfungen bei Privatärzt:innen

KW 28: Alle Impfstoffe verfügbar Alexandra Negt, 02.07.2021 15:01 Uhr

Für die nächste Impfstoffbestellung stehen alle drei Impfstoffe zur Verfügung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Für die Bestellung der Vertrags- und Privatärzt:innen am 6. Juli stehen die Impfstoffe von Biontech, AstraZeneca und Janssen zur Verfügung. Auch, wenn die Menge des Covid-19 Vaccine Janssen mit 180.000 Dosen (36.000) gering ausfällt. Betriebsärzt:innen können für die KW 29 nur auf Comirnaty zurückgreifen – dafür aber unbegrenzt.

Für die Bestellung am 8. Juli wird es keine Höchstbestellmengen für Erstimpfungen geben. Vertrags- und Privatärzt:innen können die von ihnen benötigte Anzahl Comirnaty, Vaxevria und Covid-19 Vaccine Janssen bestellen. Weiterhin wird es keine Obergrenzen für die Zweitimpfungen geben. Die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen werden gesichert ausgeliefert, sodass es unter Umständen zu Kürzungen bei den Erstimpfungen kommen kann, je nachdem wie hoch der Bedarf an Zweitimpfungen ist.

In der KW 28 können Privatärzt:innen erstmalig Impfstoff für Zweitimpfungen bestellen. Der Prozess gleicht der Bestellung von Zweitdosen durch Vertragsärzt:innen. Die Verordnung erfolgt auf einem gesonderten Rezept – im Falle der Privatärzt:innen auf einem Blauen. Nur durch das gesonderte Rezept kann die gesicherte Belieferung mit Zweitdosen gewährleistet werden. Die Abda weist erneut darauf hin, dass die bestellten Impfstoffe den Privatärzt:innen nicht in Rechnung gestellt werden können. Sie werden mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung abgerechnet.

Als Indikator für die Zweitimpfungen gelten folgende Sonder-PZN:

  • Comirnaty: 17436138
  • Vaxevria: 17491077

Betriebsärzt:innen können unbegrenzt Comirnaty ordern.

Für die Impfstoffbestellung der Betriebsärzt:innen wird es für die KW 29 erstmalig keine Höchstmengenbegrenzung geben. Die tatsächlich ausgelieferte Menge hänge vom Gesamtbestellaufkommen ab, da der Impfstoff generell begrenzt verfügbar sei, so die Abda. Bis Mittwoch, den 7. Juli, müssen die Bestellungen der Betriebsärzt:innen in der Apotheke eingegangen sein.