Kundenzugaben

Apotheker legen Boni-Streit bei Alexander Müller, 28.04.2017 14:14 Uhr

Berlin - 

Da ausländische Versandapotheken mit Rx-Boni locken, versuchen auch hierzulande immer noch Apotheker, ihren Kunden besondere Anreize zu bieten. Jetzt war wieder ein Fall vor Gericht, bei dem ein Apotheker Wertgutscheine von 50 Cent für den Besuch seiner Apotheke gewährt hatte. Doch das Verfahren ist nach Informationen von APOTHEKE ADHOC beigelegt. Den umstrittenen Bonus gibt es nicht mehr, ohnehin war zusätzlich die Apothekerkammer eingeschritten.

In den Wir leben-Apotheken von Dirk Düvel erhielten die Kunden für jeden Besuch einen Wertgutschein in Höhe von 50 Cent. Diesen konnten sie später beim Kauf von OTC-Arzneimitteln oder Freiwahlprodukten einlösen. Eine Kollegin aus Winsen schickte einen Testkäufer und belegte damit, dass die Gutscheine auch bei der Rezepteinlösung herausgegeben werden. Sie verklagte den Kollegen.

Doch das Landgericht Lüneburg hatte in erster Instanz keine Probleme mit dem Modell. Der Bonus wurde für zulässig erklärt, weil die Richter die Gutscheine offenbar mit geringwertigen Kleinigkeiten wie Papiertaschentüchern oder Hustenbonbons gleichgesetzt hatten. Das Gericht hat den Antrag der klagenden Apothekerin abgewiesen.

Die Boni gibt es trotzdem aktuell nicht mehr. Denn die Apothekerkammer Niedersachsen hatte das Modell in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde bereits verboten. Gegenüber Düvel wurde eine Untersagung ausgesprochen, nachdem zuvor eine Anhörung stattgefunden hatte. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies den Eilantrag des Apotheker gegen ein entsprechendes Verbot der Kammer zurück.

Die im Zivilprozess klagende Apothekerin ist daher nicht in Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Lüneburg gegangen. Die beiden Apotheker haben sich vielmehr darauf verständigt, die Sache auf sich beruhen zu lassen und sich die Gerichtskosten zu teilen. Weitere Details waren nicht zu erfahren, da die Parteien Stillschweigen vereinbart haben.

Seit dem EuGH-Urteil ist die Debatte um Rx-Boni neu entfacht: Während sich DocMorris & Co. nicht mehr an die Preisbindung halten müssen, gilt das Rabattverbot für hiesige Apotheken und Versender weiterhin. Eine Darmstädter Apotheke führt ein Verfahren um ihr Bonusmodell und will die Sache notfalls vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bringen. Das „Ofenkrusti-Verfahren“ liegt derzeit beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG).

Die Politik hat bislang keine Antwort auf die Ungleichbehandlung nach dem EuGH-Urteil gefunden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist mit seinem Vorschlag für ein Rx-Versandverbot im Kabinett vor allem am Widerstand der SPD gescheitert. Deren Vorschlag, begrenzte Boni auf Zeit für alle zuzulassen, will andererseits die Union nicht mittragen. Da in dieser Legislaturperiode dem Anschein nach nichts mehr passieren wird, richtet die ABDA ihre Lobbyarbeit bereits auf die Zeit nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 aus. Ein Rx-Versandverbot bleibt weiter das Ziel der Apotheker.