Lagerwertverlustausgleich

Janssen: Im Härtefall kulant Alexander Müller, 21.09.2018 09:30 Uhr

Berlin - 

Janssen reagiert auf die massive Kritik aus der Apothekerschaft zur Preispolitik des Herstellers. Rückwirkend zum 1. August bekommen Apotheken ihre Lagerwertverluste zu Symtuza ausgeglichen. Der Konzern bleibt aber bei seiner Haltung, Lagerwertverluste nicht generell allein zu schultern.

Janssen hatte zum 15. August den Preis für Symtuza (Darunavir/Cobicistat/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid) massiv gesenkt. Hintergrund war eine Reduktion des Erstattungsbetrages nach Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Die Apotheken wurden allerdings erst am 27. Juli über die Preisänderung informiert. Die daraus resultierenden Lagerwertverluste werde man nicht ausgleichen, teilte der Konzern zunächst mit.

Betroffen waren vor allem spezialisierte Apotheken, die größere Bestände an Lager hatten. Entsprechend deutlich war die Kritik: Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft der HIV- und Hepatitis-kompetenten Apotheken (DAH²KA) nannte das Vorgehen Janssens „menschenverachtend“, da Apotheker gezwungen würden, schwerkranke Menschen auf ihre Arzneimittel warten zu lassen, wenn sie ihr Bestellverhalten dem Vorschlag des Herstellers entsprechend angepasst hätten.

Janssen-Deutschlandchefin Dr. Iris Zemzoum hatte die Kritik zwar zurückgewiesen, aber auch eine partnerschaftliche Lösung angekündigt. Und die stellt sich der Konzern so vor: Rückwirkend zum 1. August wird eine Kulanzregelung für Härtefälle eingeführt. Konkret heißt das: Wenn zwischen der Information der Apotheken über das konkrete Datum der Preisänderung und dessen Inkrafttreten weniger als drei Wochen liegen und die Preisdifferenz mehr als 50 Euro pro Packung beträgt, bietet Janssen allen Apotheken eine Erstattung aus Kulanz an. Das gilt rückwirkend zum 1. August 2018.

„Damit möchte Janssen Apotheken entgegenkommen, die durch eine besonders kurzfristige gesetzliche Preisanpassung unverhältnismäßig getroffen werden“, so die Mitteilung. Jedoch: „Janssen bleibt dabei, einen Lagerwertverlust nicht generell auszugleichen.” Denn die Schuld für den Lagerwertverlust der Apotheker sieht Janssen nicht bei sich: Man habe die Apotheken informiert, einen Tag, nachdem der finale Preis für Symtuza nach erfolgter Preisverhandlung im AMNOG-Verfahren festgestanden habe.

Janssen räumt ein, dass der Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Preises mit zwei Wochen „ungewöhnlich kurz“ und die Preissenkung „höher als im Schnitt“ gewesen sei. Zemzoum hat sich von DAH²KA-Vertretern auch die Auswirkungen für die betroffenen Apotheken erklären lassen. Und da die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Preisänderungen in Zukunft eher zunehmen dürfte, „führt Janssen zusätzliche Maßnahmen ein, um Apotheken bei einer wirtschaftlichen Bevorratung zu unterstützen“.

Neben der Härtefallregelung will der Hersteller die Information verbessern: Die Apotheken erhalten ab sofort quartalsweise einen Ausblick zu anstehenden Preisverhandlungen mit möglichen Preisänderungen für Großhandel und Apotheken. Sobald Janssen selbst den neuen Preis für ein Medikament kennt, leite das Unternehmen diese Information unverzüglich weiter.

Zemzoum: „Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Apotheken liegt uns bei Janssen sehr am Herzen. Wir gleichen Apotheken auch weiterhin nicht pauschal Lagerwertverluste aus, die durch gesetzlich vorgegebene Preissenkungen entstehen. Wir möchten jedoch Apotheken mit den zusätzlichen Maßnahmen und der Härtefallregelung dabei unterstützen, ihr wirtschaftliches Risiko zu reduzieren.”