AvP beendet Rezeptabrechnung

Insolvenzverwalter friert Apotheken-Gelder ein

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Berlin -

Das Rechenzentrum AvP stellt die Rezeptabrechnung für Apotheken ein. Das wurde gestern im Gläubigerausschuss beschlossen. Grund sind die „zahlreichen Kündigungen und die finanziellen Risiken im Rahmen einer Fortführung“, teilte AvP mit. Das Geschäft mit Krankenhäusern soll weitergeführt werden. Die Gelder der Apotheken werden vorläufig eingefroren.

AvP hatte am 15. September Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos von der Kanzlei White & Case bestellt. Schon bevor dieser Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt hatte, hatte Dr. Ralf Bauer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Sonderbeauftragter die Geschäftsleitung übernommen. Gestern fand die erste Sitzung des Gläubigerausschusses statt.

Bauer und Hoos prüfen laut Mitteilung derzeit, „ob die sich auf den Geschäftskonten der AvP Deutschland GmbH befindlichen Guthaben Bestandteil einer Insolvenzmasse sind oder ob Aussonderungsrechten zugunsten der Apotheken bestehen“. Ebenfalls wird geprüft, wem die bei AvP befindlichen und noch nicht abgerechneten Rezepte zustehen und ob diese herausgegeben werden können.

Die neuen Herren im Haus machen aber klar, dass für künftige Leistungen der Apotheken keine Rezepte mehr entgegengenommen werden. „Das Unternehmen wird sich jedoch bemühen, noch ausstehenden Rezeptabrechnungen zu erstellen und zu versenden.“

Den Beziehungen zwischen den Apotheken und AvP liegen laut Hoos eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsfassungen zu Grunde. „Wir prüfen jetzt sehr sorgfältig, wie sich die Rechtslage an den Kontoguthaben und den Rezepten gestaltet. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite dieser Frage halten wir es für geboten, diese gegebenenfalls auch durch einen unabhängigen juristischen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die vorhandenen Kontoguthaben werden wir daher zunächst auf Separierungskonten verwahren“, so der Insolvenzverwalter.

Die Abrechnung von Krankenhausapotheken soll erhalten bleiben und wird gesondert geregelt werden: „Für künftige Zahlungen wird sichergestellt, dass diese kein Bestandteil der Insolvenzmasse werden. Dies geschieht dadurch, dass für die Kunden ein von der Insolvenzmasse getrenntes Treuhandkonto geführt wird, damit die Beträge ungekürzt an die Krankenhausapotheken ausgekehrt werden können“, teilt AvP mit. Damit sei sichergestellt, dass die Vergütung zukünftig in voller Höhe bei den Kostenträgern ankomme. Lediglich die vereinbarten Gebühren fielen an.

Um die erforderlichen Abstimmungen und Verhandlungen zu unterstützen, hat AvP die Unternehmensberatung WMC Healthcare beauftragt. Das Team um Gründer Dr. Reinhard Wichels wird sich kurzfristig mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen.

Außerdem hat der Insolvenzverwalter die Belegschaft über die geplanten Schritte informiert. Zahlreiche Mitarbeiter fürchten um ihren Job – zumal nun klar ist, dass weite Teile des Unternehmens nicht fortgeführt werden. Grund für die Unternehmenskrise sind laut Hoos „operative Schwierigkeiten, in deren Folge das Vertrauen der Finanzierungspartner zum Unternehmen verloren ging“. In den vergangenen Monaten habe sich AvP bereits von dem für den Bereich verantwortlichen Geschäftsführer getrennt und eine Neuausrichtung auf den Weg gebracht.

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