Zukunft der mobilen Teams

Impfstoff demnächst direkt ins Heim liefern Alexandra Negt, 21.09.2021 14:47 Uhr

In NRW sollen die Impfstoffe für die mobilen Teams direkt zum Einsatzort geliefert werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In wenigen Tagen werden die Impfzentren geschlossen, ab Oktober gehören somit auch mobile Teams zu den Leistungserbringern im Rahmen der Corona-Impfverordnung (ImpfV). Doch wohin liefert man Impfstoff für ein mobiles Team? Wenn es nach dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) geht, am besten an den Ort des Geschehens – Pflegeheim, Sporthalle, Imbissbude.

Nordrhein-Westfalen hat mit den Auffrischimpfungen der besonders vulnerablen Personengruppen begonnen. Auch nach der Schließung der Impfzentren sollen mobile Teams weiter Pflege- und Altenheime aufsuchen und besonders niederschwellige Impfangebote der Landkreise und Städte organisieren. Hier sind die meisten Bundesländer zuletzt sehr kreativ geworden. Die Ärzt:innen würden dabei von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gestellt, erklärt ein Sprecher des MAGS.

Wer bestellt die Impfstoffe und wohin werden sie geliefert?

„Die Kreise und kreisfreien Städte bestellen den Impfstoff für ihre mobilen Teams“, so der Sprecher weiter. Für die Apotheke bedeutet das, dass die Berechtigung zur Bestellung zunächst einmal überprüft werden muss. Laut Abda werden für Ärzt:innen in den mobilen Teams keine Bescheinigungen von der Bundesdruckerei ausgestellt. Dieser Nachweis wird auf Landesebene ausgestellt – somit kann der genaue Prozess je nach Stadt und Landkreis unterschiedlich sein.

Für die Apotheke stellt sich die Frage des Lieferortes. Denn nicht zwangsläufig muss ein Impfteam einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt angegliedert sein. Um dennoch eine reibungslose Belieferung – auch mit Blick auf die Begleitdokumentation – zu gewährleisten, sollte der genaue Lieferort bekannt sein. Laut MAGS kann dieser in Zukunft variabel sein: „Der Impfstoff kann von den Kreisen und kreisfreien Städten bei den Apotheken in der Regel direkt zum Ort des Impfgeschehens bestellt werden.“

„Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 des BMG sieht vor, dass die Gesundheitsämter die Impfstoffe bei Apotheken bestellen, die in räumlicher Nähe zur Impfstelle oder dem Aktionsradius der mobilen Impfteams liegen“, erläutert das Ministerium. Somit kann es sein, dass eine Apotheke nicht für alle Impfangebote in der Stadt in Frage kommt. Je nach Lage des Impfortes könnte eine andere Apotheke bestimmt werden – unabhängig vom Impfteam. „Nach Möglichkeit soll die Aufteilung einer Bestellung auf verschiedene gleichgestellte Apotheken erfolgen oder zwischen mehreren in Frage kommenden Apotheken gewechselt werden.“