Apotheker können auch gemeinsam impfen

Impfen in der Apotheke: Q&A aus der Praxis

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Berlin -

Die Apotheken wappnen sich für die Corona-Impfungen, aber in der Praxis sind viele Detailfragen noch ungeklärt. Entsprechend groß war das Interesse am APOTHEKE ADHOC Webinar „Impfen in Apotheken“– powered by No-Q. Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), Heike Gnekow von der Privilegierten Adler-Apotheke in Hamburg und Christian Popien vom Terminsoftware-Anbieter No-Q beantworten hier die offengebliebenen Fragen der Apotheker:innen aus dem Webinar. Auch als Download verfügbar.

Ich bin Grippe-impfende Apothekerin. Brauche ich noch ein Upgrade für die Berechtigung zum Impfen?
Rochell: Wenn ich bereits im Sinne der Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken impfberechtigt bin, dann nicht. Das gilt allerdings nur bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr. Wenn ich etwa ab 16 Jahren impfen will, dann brauche ich eine weitere Schulung.

Darf ein Arzt in meiner Apotheke impfen bzw. mit mir parallel impfen, wenn ich dann darf?
Rochell: Selbstverständlich. Es geht im neu gefassten Infektionsschutzgesetz hauptsächlich um grundsätzlich geeignete Räumlichkeiten. Wenn ich die habe, kann ich das auch mit einem Arzt zusammen machen und ihn dafür auch anstellen. Umgekehrt kann ich auch beim Arzt impfen, wenn er mich damit beauftragt. Die zu klärende Frage ist nur, wie man die Abrechnung zwischen beiden abwickelt. Was ich allerdings nicht darf, ist eine MFA oder PTA impfen lassen.

Auch Apotheker könnten sich theoretisch auch zusammentun und in geeigneten Räumlichkeiten gemeinsam impfen. Wenn beispielsweise eine Apotheke ausreichend geeignete Räumlichkeiten hat, mehrere andere Apotheken im Umkreis aber nicht, die dortigen Apotheker sich aber dennoch an der Impfkampagne beteiligen möchten, könnten sie auch gemeinsam in den Räumlichkeiten ihre jeweils selbst bezogenen Impfstoffdosen oder aber auch von ihren Kollegen bereitgestellte verimpfen. Da haben wir tatsächlich die Beinfreiheiten erhalten, die ich mir gewünscht habe.

Sind Mengen für Apotheken dann auch verbindlich in Apotheken zu verimpfen?
Rochell: Von der Apotheke zur dortigen Impfung bezogene Imfpstoffe an andere Leistungserbringer abzugeben, ist nicht explizit erlaubt. Es wird da sicherlich keine rechtliche Vorgabe geben, aber natürlich ist es so gemeint, dass das, was ich bestelle, auch von mir verimpft wird. Allerdings wäre es unter dem Aspekt, sorgsam mit dem Impfstoff umzugehen und ihn nicht unnötig verfallen zu lassen, nur sinnvoll, dass ich Impfstoff auch abgegeben kann, wenn er bei mir nicht verimpft werden kann. Wir müssen in der momentanen Lage pragmatisch denken.

Ab wann dürfte man denn offiziell in einer Arztpraxis mitimpfen? Welche Voraussetzungen fehlen dafür noch?
Rochell: Im Grunde kann ich sofort mitimpfen, wenn ich meine Grippe-Fortbildung absolviert habe. Der Arzt muss mich dazu nur beauftragen.

Darf außerhalb der Arbeitszeit in der Apotheke geimpft werden?
Rochell: Ja, selbstverständlich.

Müssen wir uns an die Stiko-Empfehlung halten oder dürfen wir nach Zulassung die Impfstoffe verwenden?
Rochell: Es wird ein Verfahren mit einem Fragebogen geben, der mit den zu Impfenden abzuarbeiten ist – ähnlich dem Ablauf in Südtirol. Da werden wir uns daran zu halten haben und ich würde auch empfehlen das zu tun, schon aus eigener rechtlicher Sicherheit heraus.

Muss die Aufsicht die Tätigkeit genehmigen?
Rochell: Nein, das muss sie nicht. Es geht ja im Wesentlichen um die geeigneten Räumlichkeiten. Wenn die Aufsicht später feststellen sollte, dass sie die Räumlichkeiten für nicht geeignet hält, wird sie das entsprechend mitteilen. Aber ich muss mir nicht vorab ein Go von der Aufsicht holen.

Wie wird bei antikoagulierten Patienten geimpft? Einfach mit Vorsicht?
Rochell: Im Zweifel mit Vorsicht und entsprechendem Druck, es empfiehlt sich eine Kompression nach dem Einstich, damit es nicht weiter blutet. Zumindest im Grippeimpfmodell soll das auch abgefragt und im Zweifel an einen Arzt verwiesen werden. Es steht noch nicht fest, was dazu in der Dokumentation festgelegt wird.

Wer entscheidet welcher Impfstoff gegeben wird, wenn beispielsweise eine Person über 30 ist, also Moderna erhalten kann, aber Biontech möchte?
Rochell: Wenn eine Wahl möglich ist, kann das die Apotheke tun, auch in Absprache mit dem Patienten. Allerdings ist das ist auch eine Frage der Verfügbarkeit. Zurzeit ist Biontech knapp – und weil das so ist, kann ich nur dafür plädieren, Moderna zu nehmen, wo es geht und bei den anderen Biontech zu verwenden.

Gilt dann auch das Honorar am Wochenende für uns?
Rochell: Ich gehe davon aus, dass wir die gleichen Honorare haben wie die Ärzte – und deshalb wahrscheinlich auch für das Wochenende.

Darf zum Vorbereiten des Impfstoffes zusätzliches „ungelerntes“ Personal eingestellt werden?
Rochell: Von ungelerntem Personal kann ich nur abraten, es sollte nur von fachlich ausgebildeten und versiertem Personal rekonstituiert werden. Zuarbeiten, Dokumente, Termine und andere Vorabreiten können selbstverständlich auch von ungelerntem Personal gemacht werden, aber der Impfprozess selbst ist dem Apotheker vorbehalten und die Aufbereitung der Impfstoffe PTA.

Wie werden Impfstoffwünsche der Patienten in der Apotheke/Miniimpfstoffzentrum behandelt?
Gnekow: Es gibt nur „sortenreine“ Impftage. Das heißt man entscheidet sich bereits beim Buchen des Termins für einen Impfstoff. Aufgrund der verschiedenen Dosierungen von Moderna und der verfügbaren BionTech Mengen nutzen wir den Impfstoff von Moderna nur für Drittimpfungen und den Impfstoff von BionTech nur für Erst-/Zweitimpfungen und Drittimpfungen für unter 30-Jährige/Schwangere/Stillende.

Wie viele No-Shows gibt es (am Tag) und wie geht man damit um?
Gnekow: No-Shows gibt es immer mal. Dann schalten wir den Termin entweder online wieder frei oder fragen Passanten im Einkaufszentrum, ob sie spontan geimpft werden möchten.

Wieviel Impfdosen bekommt das Impfzentrum von Frau Gnekow?
Gnekow: Wir sind kein offizielles Impfzentrum, sondern bestellen für die dort impfenden Ärzte den Impfstoff. Es wird reichlich Moderna bestellt, hier gibt es unserer Erfahrung nach fast keine Kürzungen.

Wie kann oder sollte die Dokumentation erfolgen? In einer separaten Software? In der Warenwirtschaft auf einem separaten Artikel und Scannen der Befundbögen in ein DMS? Oder nur Papier?
Popien: Den ersten Teil der Daten, die personenbezogenen Daten, erfassen Sie bei der Terminbuchung. Die impfspezifischen Daten fügen Sie vor Ort in der Buchungsmaske über die Eingabefelder und ein entsprechendes Dropdown-Menü hinzu. Also zum Beispiel Impfstoff, Impfdosis, oder Stiko-Angaben. Für jeden Tag stellen wir in No-Q verschiedene Exporte bereit, unter anderem auch ein sogenanntes DIM CSV, welches Ihnen die täglichen Meldungen an das Robert Koch-Institut erleichtert.

Ist der Anamnesebogen bei No-Q auch in mehreren Sprachen hinterlegbar?
Popien: Beim Buchen des Impftermins werden zunächst nur die Links zu den Anamnese- und Fragebögen in deutscher Sprache verschickt. Sie haben aber die Möglichkeit, Textpassagen für die Bestätigungsmail anzupassen und dort auch die Links zu den Bögen in anderer Sprache zu hinterlegen. Die stets aktuellen Unterlagen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Homepage des RKI.

Gibt es eine Möglichkeit, dass No-Q die Personen direkt ausselektiert, die wir nicht impfen dürfen (anhand der Antworten, die sie im Online-Anamnesebogen eingeben)?
Popien: Der Anamnesebogen wird nicht direkt online ausgefüllt. Das hat vor allem den Hintergrund, dass der Zeitpunkt einer Terminbuchung nicht der Zeitpunkt ist, an dem auch schon der Fragebogen auszufüllen ist. Grundsätzlich können Sie aber beispielsweise bestimmt Felder nutzen und bestimmte Werte auch schon bei der Buchung abfragen, zum Beispiel chronische Vorerkrankungen. Sie können über die Infotexte, die Sie einstellen können, auch sehr übersichtlich kommunizieren, wenn Sie nicht impfen dürfen. Auch kann ein Mindestalter festgelegt werden, welches man haben muss, um einen Termin zu buchen. Ein vollständiges und automatisches Selektieren wird nicht möglich sein.

Kann für Moderna der Vorrat für Erst-/Zweitimpfung und Booster getrennt eingegeben werden? Und kann entsprechend eine gegenseitige Synchronisation erfolgen?
Popien: Ja, Sie können zum Beispiel in der Impfstoffverwaltung verschiedene Impfstoffe anlegen und die unterschiedlichen Vorräte verwalten. So kann zum Beispiel „Moderna“ und „Moderna Booster“ angelegt werden, da bei diesem Impfstoff die benötigte Menge ja variiert. So können Sie die Menge des Vorrats differenziert festlegen. Um trotzdem eine ordentliche Dokumentation der Impfungen an das RKI vorzunehmen, haben wir alle Impfstoffe aber auch nochmal mit den genauen Bezeichnungen und den Codierungen des RKI hinterlegt, sodass es hier nicht zu Missverständnissen oder Konflikten beim Melden der Impfungen kommt.

Kann der Patient sich bei der Terminbuchung einen Impfstoff auswählen? Sieht er die Bestände der Apotheke?
Popien: Sie können verschiedenen Settings selbst in No-Q aufsetzen. So ist es auch möglich verschiedenen Impfstoffe zur Auswahl und über verschiedene Bereiche zum Buchen anzubieten. Für die verschiedenen Bereiche (z.B. Moderna oder Biontech) können Sie dann unterschiedliche Zeitfenster und unterschiedliche Kapazitäten anbieten. Der Patient sieht nicht ihren Impstoffvorrat, aber er sieht die verfügbaren und noch freien Zeitfenster für den jeweiligen Impfstoff.

Das komplette gibt es auch als Downloaddatei hier.

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