Nach Bild-Bericht: Absturz in den Bewertungen

Impfbetrügerin erwischt: Apothekerin erleidet Shitstorm

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Berlin -

Apothekenangestellte sollen vor der Erstellung digitaler Impfnachweise genau hinsehen – denn es sind gefälschte Dokumente im Umlauf. Davor warnen die Polizei und das Bundeskriminalamt (BKA), denn zuletzt versuchten Betrüger:innen ihr Glück immer wieder in Apotheken. Eine Inhaberin aus Baden-Württemberg entdeckte eine Fälschung und alarmierte die Polizei. Nachdem die Bild-Zeitung über den Fall berichtet hatte, brach auf die Pharmazeutin ein Shitstorm ein.

Nach dem Bericht gingen zahlreiche schlechte Bewertungen ein: Die Apothekerin „hetzt Verfolger auf Menschen, welche politische Zwangsmaßnahmen entgehen wollen“, „in der DDR wäre die Chefin bei der Stasi gewesen“ oder „Denunziantentum“, lauten einige Vorwürfe, die Google-Nutzer:innen in den Bewertungen der Apotheke hinterlassen. Auch per E-Mail meldeten sich nach dem gestrigen Bericht bei Bild.de die Kritiker, sagt die Inhaberin. Sie ist mit den Nerven am Ende.

Die Apothekerin hat nach Hinweisen von Kolleg:innen aus ihrer Region eine vermeintliche Impfbetrügerin erwischt. Sie sei von anderen Apotheker:innen gewarnt worden, sagt sie. Gegenüber Bild.de zählte sie die Merkmale auf, an denen sie die Impfbetrügerin konkret überführen konnte. Nachdem ihr dies aufgefallen war, handelte sie, wie es die Polizei empfiehlt. Sie kopierte das Dokument und alarmierte die Beamten. Zuvor habe sie der Kund:in gesagt, dass es aktuell bei der Erstellung der QR-Codes Probleme gebe – angesichts der zurückliegenden Sicherheitspanne, die zu Ausfällen führte, erschien dies glaubwürdig. Die Beamten informierten dem Bericht zufolge die Staatsanwaltschaft, die wiederum einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung der Verdächtigen beantragte und dort fündig geworden sei.

Auch die Polizei in Baden-Württemberg warnt vor Betrügern, die in Apotheken in Glück versuchen: Auch im rund 15 Kilometer entfernten Rottweil ist ein 31-jähriger Mann in einer Apotheke aufgefallen, der seine Covid-19-Impfung digitalisiert haben wollte. „Wie es sich herausstellte, war das Dokument aber gefälscht“, so die Polizei. In der Apotheke fielen die Veränderungen am gelben Heft auf und die Beamten wurden informiert. Man ermittle jetzt wegen Urkundenfälschung, so die Polizei. Bei einer Durchsuchung seien zudem „Blankodokumente“ entdeckt worden.

Ein weiterer betroffener Apotheker ärgert sich unterdessen über die öffentliche Berichterstattung. „Man darf keine Gebrauchsanweisung für die Erstellung der Fälschungen geben“, warnt er. Zudem habe die Polizei in einer öffentlichen Meldung die Lage seiner Apotheke angedeutet, woraufhin die Betrüger:innen gewusst hätten, dass sie diesen Betrieb meiden sollten. „Das darf nicht passieren.“ Er betont, dass jede Apotheke Fälschungen erkennen könne. „Im Zweifel soll man in der Arztpraxis oder im Impfzentrum anrufen“, rät er.

Im knapp 100 Kilometer entfernten Konstanz wurden ebenfalls zwei Tatverdächtige in zwei Apotheken enttarnt. Zwei Männer aus der Schweiz legten ihre vermeintlichen Impfpässe vor. In einem Fall beinhaltete das Heft außer der Covid-Impfung keine weiteren Impfungen. Außerdem gab es laut Polizei keine plausible Erklärung, warum der Schweizer Staatsbürger in München geimpft worden war. Im zweiten Fall wurde ein Apothekenmitarbeiter wegen der Beschaffenheit der Eintragungen und der Tatsache, dass der Mann seinen ordentlichen Wohnsitz in der Schweiz hat, stutzig, verweigerte die Ausstellung des digitalen Nachweises und verständigte die Polizei.

Das BKA verwies darauf, dass eine Steigerung der Nachfrage von gefälschten Impfbüchern aufgrund der gesetzlichen Lockerungen für Geimpfte bereits auf diversen Messenger-Kanälen zu beobachten sei. Die Kontrolle der Impfbücher ist dem BKA zufolge nicht leicht, da die Pässe wie teilweise die Druckvorlagen für die Etiketten im Handel frei verfügbar seien und keine Sicherheitsmerkmale aufwiesen. Erst der digitale Impfnachweis ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) kryptographisch vor Veränderungen geschützt. Apothekenangestellte sind angehalten, die Ausstellung der QR-Codes „nur im Rahmen einer Präsenzausstellung zu gewährleisten“. Dabei sei es egal, ob es sich um die Erst-, Zweit- oder eine Auffrischimpfung handele.

Mit einer kürzlich erweiterten Kontrolle der Chargenbezeichnungen sollen Fälschungen leichter entdeckt werden: Seit Juni 2021 überlässt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der Bundespolizei die gültigen Chargenbezeichnungen der national und in der Europäischen Union freigegebenen Impfstoffchargen der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zur Überprüfung. In der Ferienzeit wurde an Grenzkontrollen verstärkt stichprobenartig kontrolliert.

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